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Neue Energie für den Forst

Landesverband Erneuerbare Energien

Der Klimawandel ist längst spürbar in NRW: Anhaltende Dürre und Borkenkäferbefall verschärfen die Lage der Wälder in NRW zunehmend. Forstbetriebe kämpfen mit den wirtschaftlichen Folgen. Erneuerbare Energien in Wirtschaftsforsten und auf Schadensflächen könnten die Folgen des Klimawandels abmildern.

Das dritte Dürrejahr in Folge hat den Borkenkäferbefall beschleunigt und weitere große Teile der Baumbestände in Nordrhein-Westfalen zerstört. Mögliche Fördermaßnahmen beschäftigen deshalb heute auch den Landtag NRW. Um Klimaschutz und wirtschaftliche Aufforstung zu verbinden, sollten betroffene Schadensflächen auch für Erneuerbare Energien zugänglich gemacht werden.

Reiner Priggen (Dipl.-Ing.), Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) kritisiert, dass die von den Regierungsfraktionen geplanten Maßnahmen nicht den Kern des Problems angehen: „Wenn man durch NRW fährt, sieht man teilweise kilometerweit nur noch kaputte Baumbestände. Die Böden sind in vielen Gebieten völlig ausgetrocknet und der Borkenkäfer gibt den Bäumen dann den Rest. Der Klimawandel schlägt mit voller Wucht zu und die Waldbauern tun schon alles Erdenkliche, um dagegen anzuarbeiten. Aber um unsere Wälder auf Dauer zu erhalten reicht es nicht, regelmäßig Rettungstöpfe aufzufüllen. Wir müssen langfristig planen und ans Klima angepasst aufforsten.“

Priggen begrüßt, dass NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser kürzlich bei den Waldbauern angekündigt hat, sich für Möglichkeiten von Windkraft auf Schadensflächen einzusetzen.

Entsprechend fordert Priggen eine schnelle Umsetzung der Landesregierung, damit Erneuerbare-Energien-Anlagen auf Schadensflächen zugelassen werden: „Die Forstbetriebe stehen plötzlich vor lauter Flächen, auf denen sie in den nächsten Jahrzehnten keinerlei Erträge mehr erwirtschaften können. Gleichzeitig müssen sie investieren und ans Klima angepasst aufforsten. Wenn sie die ohnehin freien Flächen für Erneuerbare Energien nutzen könnten, schlagen sie gleich drei Fliegen mit einer Klappe: Die Forstbetriebe haben planbare Einnahmen, sie können das Geld in klimaangepasste Aufforstung investieren und zusätzlich verhindern die Anlagen sofort CO2-Emissionen. Aber bisher ist das faktisch kaum umzusetzen. Hier braucht es ein Umdenken. Wir brauchen die Windenergie für den Wald.“

Wie stark die Schäden im Kreis Höxter und im Kreis Paderborn bereits sind, hat der Städte- und Gemeindebund in diesem Video eindrücklich dokumentiert.

Erneuerbare-Energien-Bilanz 2019 für Nordrhein-Westfalen

So wenige Windräder wie seit 20 Jahren nicht mehr, mittelmäßiger Solarzubau und Stagnation bei Bioenergie & Wasserkraft. Trotz der historischen Entscheidung, dass Deutschland aus der Kohleverstromung aussteigt, war das Jahr 2019 kein Aufbruch für die Erneuerbaren. Reiner Priggen: „Wer aussteigt, muss auch einsteigen. Und das sehr engagiert in die Erneuerbaren Energien.“

Bei den Erneuerbaren Energien in NRW hat sich der schwache Ausbautrend der letzten Jahre auch 2019 fortgesetzt. Der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch stieg im vergangenen Jahr nur um 0,5 Prozent. Das geht aus kürzlich veröffentlichten Zahlen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hervor. Viel zu wenig, kritisiert der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) und fordert zum beschlossenen Kohleausstieg dringend einen entschlossenen Erneuerbaren-Einstieg.

Reiner Priggen (Dipl.-Ing.), Vorsitzender des LEE NRW: „Beim Blick auf die Ausbauzahlen für 2019, auf die ungebremst fortschreitende Erderwärmung und auf den Zustand unserer Wälder müsste es eigentlich jedem kalt den Rücken runterlaufen, der den Klimaschutz ernst nimmt. Einen Zuwachs von nur 0,5 Prozent beim Anteil Erneuerbarer Energien kann man nicht als engagierte Energiewende bezeichnen.

Die Landesregierung schreibt in ihrer Energieversorgungsstrategie aus dem Juli 2019 auf Seite 51: „Die Landesregierung strebt bei Wind onshore und besonders bei der Photovoltaik bis 2030 ein starkes Wachstum der installierten Leistung an. Gegenüber Anfang 2018 hält sie beim Wind und der Photovoltaik mehr als eine Verdopplung der installierten Leistung für möglich (von 5,4 Gigawatt (GW) Wind onshore auf 10,5 GW und bei der Photovoltaik von 4,6 GW auf 11,5 GW).“

Der Ausbau müsste aus Klimaschutzgründen ambitionierter erfolgen. Aber wir bleiben aktuell sogar sehr deutlich hinter der Zielsetzung der Landesregierung zurück. 2018 wurden 115 Windkraftanlagen mit 355 Megawatt (MW) neu errichtet. Im vergangenen Jahr 2019 sind in Nordrhein-Westfalen nur 37 Windenergieanlagen neu ans Netz gegangen (125 MW). So wenige Windräder wurden zuletzt vor über 20 Jahren in einem Jahr zugebaut.

Bis 2030 scheiden darüber hinaus auch rund 3000 alte Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 3 GW aus, die bis 2010 errichtet wurden und dann ihren Förderzeitraum von 20 Jahren überschritten haben. Diese Leistung muss zusätzlich repowert werden. Wir brauchen also jetzt allein, um die Ziele der Landesregierung umzusetzen, von 2020 bis 2030 einen jährlichen Zubau bei der Windkraft von rund 750 MW. Davon sind wir sehr deutlich entfernt. So wie es jetzt läuft, bekommen wir in den kommenden Jahren durch den Wegfall alter Anlagen keine Verdoppelung, sondern erhalten geradeso die bestehende Leistung. Das ist mit den Pariser Klimaschutzzielen nicht zu vereinbaren.

Darüber hinaus müssen wir weg von der zusätzlich belastenden Diskussion um die Abstandsregelungen der Landesregierung und von der Blockade der Windkraft durch den Naturschutz.“

Ausgewählte Fakten zum Stand der Energiewende in NRW Ende 2019 (Quelle: LANUV NRW)

  • Der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch ist 2019 nur um 0,5 Prozent gestiegen und liegt jetzt bei 16,2 Prozent. Die Bundesregierung strebt einen Anteil von 65 Prozent bis 2030 an.
  • Beim Vergleich der Regierungsbezirke liegt der Regierungsbezirk Detmold weiter an der Spitze mit 34,4 Prozent EE-Anteil am Stromverbrauch. Auf dem zweiten Platz folgt Münster mit 31,6 Prozent (Arnsberg: 12,8 %, Köln: 11 %, Düsseldorf: 8 %).
  • Landesweit ist Paderborn weiterhin der erste und einzige Kreis, der bereits seit 2018 mehr erneuerbaren Strom erzeugt, als der Kreis selbst verbraucht. (109 Prozent Anteil am Stromverbrauch).
  • Bei der Anzahl an Erneuerbare-Energien-Anlagen ist der Regierungsbezirk Münster Spitzenreiter: Nirgends sind mehr Windräder (1.029) und Solaranlagen (68.936) in Betrieb.
  • Im vergangenen Jahr sind in Nordrhein-Westfalen nur 37 Windenergieanlagen neu ans Netz gegangen (125 Megawatt). So wenige Windräder wurden zuletzt vor über 20 Jahren in einem Jahr zugebaut. Im Regierungsbezirk Arnsberg ging kein neues Windrad ans Netz, beim Spitzenreiter Münster 17. Damit Nordrhein-Westfalen seinen tatsächlichen Anteil am 65-Prozent-Ziel der Bundesregierung erreicht, müssten jedes Jahr etwa 944 Megawatt bzw. 210 moderne Windenergieanlagen neu ans Netz gehen.
  • Die Solarenergie verzeichnet ein Wachstum: 2019 wurden 59 Prozent mehr Photovoltaik-Anlagen zugebaut (18.401) als im vergangenen Jahr (11.850). Die installierte Leistung stieg um 471 Megawatt (2018: 279 MW). Der Zubau konzentriert sich zum größten Teil auf Dachflächen. NRWs Freiflächen-Potenziale sind aufgrund restriktiver Rahmenbedingungen zu 95 Prozent ungenutzt. Damit das bundesweite 65-Prozent-Ziel erreicht wird, müssten in NRW jedes Jahr rund 1.160 Megawatt Photovoltaik-Leistung neu ans Netz gehen.

• Bei Biomasse- und Wasserkraftanlagen herrscht weitgehend Stagnation. Vereinzelt werden bestehende Anlagen modernisiert oder erweitert.

Windkraft macht es möglich: In Marsberg-Meerhof kostet Strom ab August nichts mehr – nur Abgaben, Steuern und Netzkosten sind zu bezahlen

In Meerhof gibt es ab August den wohl günstigsten Stromtarif Deutschlands. Haushalte zahlen nur die staatlich festgelegten Steuern, Abgaben und Netzdurchleitungskosten – das sind pro Kilowattstunde 20,58 ct brutto bzw. für den Nachttarif bei Wärmestrom 15,75 ct pro kWh. Den Strompreis selbst und die Vertriebskosten von derzeit 7,38ct übernehmen die Betreibergesellschaften des Windparks Meerhof komplett. Diese werden vertreten durch die Landwirte Josef Dreps, Christoph Luis und Michael Flocke. Motto der Windbauern ist: „Wir erzeugen bereits heute sauberen Strom für unsere Zukunft und spätere Generationen. Damit stärken wir die heimischen Strukturen und erhöhen die Wertschöpfung vor Ort“.

Als Stromvertriebs-Partner haben sich die Meerhofer Windbauern die WestfalenWIND Strom GmbH aus Lichtenau ausgesucht. Die hat schon im Kreis Paderborn spezielle Wind-Tarife umgesetzt und beliefert seit Jahren tausende Kunden mit sauberem Strom.

„Meerhofer, die ab August in den neuen Tarif wechseln, können richtig viel Geld sparen“, erläutern die Landwirte. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 4000 kWh pro Haushalt ist der Meerhofer Windstrom-Tarif etwa 420 € im Jahr günstiger, als der örtliche Grundversorger innogy. Mindestens für 5 Jahre soll der Tarif auch so günstig bleiben, versprechen die Landwirte. Eine Folgeregelung wird bereits jetzt angekündigt.

„Dass trotz der Unterstützung durch die Windkraft aber immer noch gut 20 ct zu bezahlen sind, liegt u.a. an den Netzentgelten, der EEG-Umlage, der Stromsteuer und der Umsatzsteuer“, erklärt Andreas Schmitt, Geschäftsführer von WestfalenWIND Strom. An diesen Kosten kann man leider nichts ändern, die muss jeder Stromverbraucher berappen. Hier geht es zum speziellen Meerhof-Tarif.

Windkraft: Kommunen können rechtssicher planen – WestfalenWIND äußert sich zu Aussagen von Städten und Gemeinden, sie hätten keine Planungshoheit mehr

Viele Kommunen sind an ihren fehlerhaften Flächennutzungsplänen selbst schuld. Dieser Meinung ist der Windkraftprojektierer WestfalenWIND aus Paderborn. Die mittelständische Unternehmensgruppe mit mittlerweile 70 Beschäftigten weist damit ständige Vorwürfe von Städten und Gemeinden zurück, sie könnten über ihre Flächen für Windkraft nicht mehr eigenständig entscheiden und würden am Ende vor Verwaltungsgerichten nur verlieren können.

„Es stimmt zwar, dass viele Flächennutzungspläne in der Region von Gerichten gekippt werden, aber meist mit Ansage“, so Jan Lackmann, Geschäftsführer der Planungsabteilung von WestfalenWIND. Wenn man als Kommune z.B. wie Borchen lange einfach nur eine destruktive Verhinderungsplanung betreibe, dann dürfe man sich nicht beschweren, wenn man am Ende vor Gericht mehrfach baden gehe.

Die Liste der Planungsfehler sei lang und beruhe stets auf einer Missachtung der bekannten und klaren Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Richtig sei, dass eine Konzentrationsflächenplanung für Windvorrangflächen nicht trivial ist. Angesichts des Umstandes, dass hier nicht mehr und nicht weniger auf dem Spiel steht als das Gelingen der Energiewende, dürfe man eine solche anspruchsvolle Planung aber auch von den Kommunen erwarten. Dem würden aber gerade in OWL viele Planungen nicht gerecht. Hier einige Beispiele im Einzelnen:

  • Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Flächennutzungsplanes waren z. B. der Gemeinde Borchen die wichtigen Entscheidungen des OVG Münster zu den Flächennutzungsplänen Stemwede, Paderborn und Bad Wünnenberg längst bekannt. Wenn das Verwaltungsgericht Minden den Borchener Flächennutzungsplan für unwirksam erklärt hat, hat es nichts Anderes gemacht, als sich strikt an diese Vorgaben zu halten.
  • Obwohl die alte Horn-Bad Meinberger Flächennutzungsplanung mit deutlichen Worten der Verwaltungsrichter für unwirksam erklärt worden war, legte man eine „Reparaturplanung“ vor, die lediglich 180 ha von insgesamt 9.000 ha Stadtgebietsfläche als Windvorrangzone zur Verfügung stellte. Die Bezirksregierung Detmold genehmigte diesen Plan – zu Recht – nicht, u. a. deshalb, weil sie erhebliche Bedenken äußerte, ob der Windnutzung der von der Rechtsprechung geforderte „substanzielle Raum“ eingeräumt wurde. Die Folge ist, dass bis heute keine wirksame Konzentrationsflächenplanung existiert.
  • Bad Lippspringe wies Anfang 2020 in der überarbeiteten Flächennutzungsplanung lediglich 95 ha als Windkonzentrationszone aus. Das sind 5,6 Prozent des nach Abzug der harten Tabukriterien verbleibenden Stadtfläche. Begründet wurde das mit einem völlig überdimensionierten „Kurgebiet“. Dieses „Kurgebiet“ umfasst fast 50 Prozent des Stadtgebietes und schließt landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerflächen mit ein, die über drei Kilometer vom Stadtgebiet entfernt sind.
  •  Bad Wünnenberg hat aus den früheren Niederlagen Konsequenzen gezogen und in seiner letzten Planung „substanziell Raum geschaffen“ für Windgebiete. Die Bezirksregierung hatte dann aber unter Verweis auf ihren – nach der Rechtsprechung längst unwirksamen – Regionalplan darauf bestanden, Wald pauschal auszuschließen, statt einen Ausschluss im Einzelnen zu begründen. Nur wegen dieses Abwägungsfehlers ist dann der Plan vor Gericht gekippt. Die ausgewiesenen Gebiete sollten aber auf Basis einer neuen Abwägung und Begründung sicherlich Bestand haben.
  • Ähnliches gilt für die umfassende Planung in Paderborn. Auch hier geht es allenfalls um kleinere Korrekturen und genauere Begründungen, um die Planung rechtssicher  abzuschließen.

Die Beispiele zeigen, dass es natürlich möglich ist, einen rechtssicheren Plan für Windvorrangzonen auf den Tisch zu legen. Oftmals wurde seitens der betroffenen Flächeneigentümer und Planungsfirmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auf genau die Aspekte hingewiesen, die anschließend zum Scheitern der Planung vor Gericht führten. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum hier die Politik mehr oder minder bewusst die verbindlichen Vorgaben der Rechtsprechung ignoriert. Die von den Gemeinden im Nachhinein häufig zur Schau gestellte Hilflosigkeit ist unbegründet.

Die Landesregierung habe in den letzten Jahren, so Lackmann, ebenfalls zu großer Verunsicherung beigetragen. Die landespolitisch von CDU und FDP festgesetzten 1.500-m-Abstände zur Wohnbebauung widersprachen Bundesrecht. Viele Kommunen sind den erkennbar falschen Vorgaben aus Düsseldorf gefolgt, obwohl die kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich davor gewarnt hatten.

In jedem Fall sei es unlauter, ständig den Eindruck zu erwecken, Windkraftplaner könnten sich im rechtsfreien Raum bewegen und würden am Ende immer alle Anlagen genehmigt bekommen. Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, an die wir uns zu halten haben. Wenn die Windbranche das tut, dann hat sie allerdings auch den Anspruch darauf, Anträge genehmigt zu bekommen. Der Bundesgesetzgeber hat die Windkraft schließlich privilegiert, um die Energiewende zu ermöglichen.

WestfalenWIND begrüßt Eckpunktepapier zur Akzeptanzerhöhung – leichte Nachbesserungen aber notwendig

Nach langen Monaten der Untätigkeit in Fragen der Energiepolitik hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nun ein Eckpunktepapier vorgelegt, was die Akzeptanz für die Windkraft erhöhen soll. Die WestfalenWIND-Gruppe begrüßt die Vorschläge darin, spiegeln sie doch ein Konzept wieder, welches das Unternehmen seit langem verfolgt.
„Zentraler Teil unserer Unternehmensphilosophie ist es, die Bürger am Ausbau der Windkraft zu beteiligen“, erklärt Unternehmenssprecher Daniel Saage. Die vom Bundeswirtschaftsminister vorgeschlagene generelle Abgabe an Kommunen in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde des erzeugten Windstroms gehe in die richtige Richtung, allerdings solle die Verwendung der Gelder zweckgebunden erfolgen, z.B. für soziale oder nachhaltige Projekte. “Es muss für die Bürger nachvollziehbar sein, wofür das Geld aus den Windparks hingeht, sonst fördert das nicht die Akzeptanz“, fordert Saage.

Der Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium, Windparkbetreiber sollten günstige „Bürgerstromtarife“ anbieten, sei genau der richtige Weg, auch wenn die Idee nicht neu ist.

Die WestfalenWIND GmbH übernehme seit Jahren hier eine Vorreiterrolle. Über das Tochterunternehmen WestfalenWind Strom werden seit 2014 Stromtarife angeboten, die teilweise deutlich unter der von Minister Altmaier geforderten Grenze lägen (90 % des örtlichen Grundversorger-Tarifs). Der eigens gegründete Versorger aus Lichtenau im Kreis Paderborn bietet so einen vergünstigten Stromtarif im Übrigen bundesweit als Dienstleistung auch anderen Windparkbetreibern an.
„Ein spezieller und kostengünstiger Stromtarif ist in der Tat die Maßnahme, die mit Abstand am deutlichsten zu mehr Akzeptanz führt“, erläutert WestfalenWIND-Mitgründer Johannes Lackmann. Er fordert seit Jahren von der Windbranche mehr eigene Anstrengungen zur Akzeptanzerhöhung. „Eigentlich ist es peinlich, dass Minister Altmaier der Branche erst aufs Pferd helfen muss“, so Lackmann.

Allerdings sei Berlin jetzt aufgefordert, noch etwas mehr Details zu dem Vorschlag vorzulegen. Die genaue Ausgestaltung müsse gemeinsam mit der Branche besprochen werden. Eine Idee könne ja auch sein, dass Vater Staat sich an der Akzeptanzerhöhung beteilige. Zum Beispiel durch eine Streichung der Stromsteuer von gut 2 ct pro kWh – dort wo Windparkbetreiber einen Tarif anbieten, der deutlich unter 90% des Grundversorgertarifes liege – so Lackmann. Vor Jahren habe der Staat schon einmal kurzzeitig eine Stromsteuerbefreiung erteilt, wenn echter Grünstrom in räumlicher Nähe der Erzeugungsanlagen den Bürger angeboten werde.
Das habe man in der WestfalenWIND-Gruppe auch damals umgesetzt und so Deutschlands günstigsten Haushaltsstromtarif mit 19,8 ct brutto anbieten können.

Ob auch künftige neue Windparks dann noch zusätzlich in örtliche Stiftungen einzahlen könnten, dass müsse sich zeigen. Aktuell fließen bis zu 1% der Umsätze der WestfalenWIND-Windparks ins Ehrenamt. „Die Politik sollte überlegen, ob diese Praxis bei der Abgabe an die Kommunen nicht ebenfalls angerechnet werden kann – wie ein vergünstigter Stromtarif eben auch“, erläutert Lackmann.

Windkraftausbau in OWL kommt nicht von der Stelle – und keine Besserung in Sicht

Landesverband Erneuerbare Energien

Die Energiewende in Ostwestfalen-Lippe (OWL) ist ohne einen Ausbau der Windenergie zum Scheitern verurteilt. Darauf weist der Regionalverband Ostwestfalen-Lippe im Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) anlässlich der Zahlen hin, die die Bezirksregierung Detmold vergangene Woche zur Windkraftnutzung vorgestellt hat. Danach stagniert die Zahl der Windenergieanlagen in OWL. Die düstere Prognose des LEE-Regionalverbandes OWL: Im Jahr 2020 wird es nicht viel besser – und 2021 könnte es sogar einen Rückbau der Windenergie in OWL geben.

Zum Beginn des Jahres 2020 hat es 976 Windenergieanlagen gegeben – nur eine mehr als im Vorjahr. Die Ursachen für den Stillstand beim Windkraftausbau seit 2017 sind vielfältig:

  • Die Bundesregierung hat die bewährte Festpreisvergütung für Windstrom im Jahr 2017 durch ein Ausschreibungsmodell ersetzt. Dadurch steigen die Projektrisiken vor allem für kleine Betreiber und wird die Finanzierung von Projekten erschwert.

 

  • Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen betreibt durch restriktive Vorgaben im Landesentwicklungsplan (LEP) und willkürliche Abstandsregelungen eine aktive Windenergie-Verhinderungspolitik und sorgt für Planungsunsicherheiten bei den Kommunen.

 

  • Die Kommunen geben lautstarken Minderheiten nach, die einen Windenergieausbau vor Ort aus egoistischen Motiven verhindern wollen und verzetteln sich dann in politisch motivierten Flächenplanungen, die häufig rechtswidrig sind und juristisch keinen Bestand haben.

 

  • Durch Einwände von Wetterdiensten, der Flugsicherung und der Bundeswehr wegen angeblicher Beeinträchtigungen ihrer Einrichtungen werden Windenergie-Projekte immer wieder blockiert.

 

  • Umweltschützer – allen voran der Naturschutzbund Deutschland – flankieren die politisch motivierte Windenergie-Verhinderungspolitik, indem die wenigen genehmigten Projekte wegen angeblicher Beeinträchtigungen von Artenschutzbelangen beklagt werden. Davon sind sogar sog. Repowering-Projekte betroffen, also seit Jahren bestehende Windparks, die erneuert werden sollen.

Hochburg der Windenergienutzung ist der Kreis Paderborn mit 517 Anlagen – das sind 53 Prozent der insgesamt in OWL betriebenen Anlagen. Als Positivbeispiel für eine gelungene Flächenplanung im weitgehenden Einvernehmen mit der örtlichen Bevölkerung nennt der Branchenverband für Erneuerbare Energien die Stadt Lichtenau im Kreis Paderborn, die als „Windenergie-Hauptstadt“ von NRW gilt und in der dank Windenergie zehnmal so viel Strom erzeugt wie verbraucht wird.

Nachholbedarf gibt es vor allem in den Kreisen Höxter und Lippe, die zum großen Teil ähnlich gute Voraussetzungen für die Windenergienutzung wie der Kreis Paderborn aufweisen. Mit 19 bzw. 15 Prozent an der Gesamtzahl in OWL sind die Anteile in beiden Kreisen aber noch vergleichsweise gering. Daniel Saage vom Vorstand des LEE-Regionalverbandes OWL fordert daher: „Die Kommunen in den Kreisen Höxter und Lippe können und müssen für die Energiewende mehr tun.“

Kritik übt der LEE-Regionalverband OWL aber auch an anderen Kommunen, die zwar Lippenbekenntnisse zum Klimaschutz abgeben, aber dann den Ausbau der Windenergie torpedieren und ihrer Verantwortung für die Energiewende nicht gerecht werden. Beispielhaft wird auf die Klimakampagne OWL unter Federführung der Energieagentur NRW verwiesen, an der sich 64 Kommunen beteiligen. „Die Kampagne ist gut, hat in vielen Kommunen aber nur eine Feigenblatt-Funktion und wird nicht aktiv gelebt,“ bemängelt Jürgen Wrona aus Delbrück, Vorsitzender des LEE-Regionalverbandes OWL.

Hoffnung, dass der Windenergie-Ausbau in OWL im Laufe des Jahres noch in Schwung kommt, hat der LEE-Regionalverband OWL angesichts gescheiterter „Windenergiegipfel“ und negativer Signale aus der Landes- und Bundespolitik nicht. Im Jahr 2021 könnte aus der Flaute sogar ein Rückschritt werden. Denn am 1. Januar 2021 entfällt für alle Altanlagen, die bis zum Jahr 2000 errichtet worden sind, die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Die Forderung nach einer Nachfolgeförderung für Altanlagen hat die Politik bislang nicht aufgegriffen. Die Konsequenz ist absehbar: Die meisten Altanlagen können ohne Förderung nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und müssen stillgelegt werden. Das Ergebnis: Im Jahr 2021 könnte es in OWL weniger Windenergie geben als 2019 und 2020. „Das ist eine absurde Klimaschutz- und Energiewendepolitik“, kritisiert Wrona.

 

10 Milliarden-Konjunkturpaket mit Erneuerbaren Energien

Landesverband Erneuerbare Energien

Aufgrund der Blockade des Wirtschaftsflügels der Union liegen jährliche Investitionen in Erneuerbare Energien in Höhe von 10 Milliarden Euro brach, die gerade jetzt bei einem drohenden Wirtschaftsabschwung dringend benötigt werden. Allein in NRW könnten mindestens zwei Milliarden Euro investiert werden. Reiner Priggen fordert von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet Einsatz für die Erneuerbaren bei der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin.

Die Verbände der Erneuerbare-Energien-Wirtschaft fordern die Union auf, ihre Blockade gegen den Ausbau von Wind- und Solarenergie aufzugeben und damit ein Erneuerbare-Energien-Konjunkturpaket von bundesweit jährlich 10 Milliarden Euro zu ermöglichen. Derzeit wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien durch Beschränkungen wie den Solardeckel und Mindestabstandsdebatten bei der Windenergie massiv behindert, maßgeblich vom konservativen Wirtschaftsflügel von CDU und CSU.

Reiner Priggen (Dipl.-Ing.), Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), fordert daher im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag: „Wir haben mit der Energiewende ein riesiges klimafreundliches und zukunftsweisendes Investitionsprogramm, das wir sofort entfesseln können. Die Erneuerbare-Energien-Wirtschaft könnte für jährliche Investitionen in Höhe von 10 Milliarden Euro in Deutschland sorgen – mindestens. Und wenn Ministerpräsident Armin Laschet es schafft, dass der Wirtschaftsflügel der Union seine Blockadehaltung aufgibt, könnten allein in NRW Anlageninvestitionen von zwei Milliarden Euro getätigt werden.“

Aufgrund des politisch verursachten Zusammenbruchs des Windenergieausbaus haben sich Investitionen aufgestaut. Ausufernde Genehmigungsverfahren und fehlende Flächen vor Ort haben für Zurückhaltung in der Branche gesorgt. In Nordrhein-Westfalen und bundesweit haben reihenweise Kommunen wegen der Diskussion um pauschale Mindestabstände für Windräder ihre Flächenplanung eingestellt.

In der Solarbranche herrscht derweil große Verunsicherung durch den noch immer nicht aufgehobenen Solardeckel, der den EEG-geförderten Ausbau von Photovoltaikanlagen begrenzt. Branchenexperten gehen davon aus, dass das Fördermaximum von 52 Gigawatt in Kürze erreicht ist. Erste Finanzierer vergeben aufgrund der unsicheren Lage bereits keine Kredite mehr für Großprojekte.

Windräder: Störendes Blinken ausschalten, Akzeptanz anschalten

Landesverband Erneuerbare Energien

Die Windbranche setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Windräder nachts weniger blinken. Der Bundesrat ist kommenden Freitag aufgefordert einen entsprechenden Beschluss zu fassen, damit Anwohner entlastet werden und die Akzeptanz für Windenergie gesteigert wird.
Der Bundesrat ist am kommenden Freitag aufgefordert einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu folgen und dafür zu sorgen, dass Windräder nachts weniger blinken. Dafür ist die sogenannte Transpondertechnik eine sichere, einfache und schnell umzusetzende Lösung. Das nächtliche Blinken von Windrädern kann damit um 98 Prozent verringert werden. Anwohner von Windparks werden so weniger gestört.
Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW): „Wir erwarten von den Ländern, dieser unumstritten akzeptanzstärkenden Maßnahme nicht im Weg zu stehen und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zuzustimmen. Das Ziel muss sein, Anwohnerinnen und Anwohner schnellstmöglich zu entlasten. Und zwar bundesweit. Die Transpondertechnik ist dafür die ideale Lösung. So könnte in nur einem Jahr der Himmel über deutschen Windparks wieder dunkel werden.“
Ein umfangreiches Sicherheitsgutachten der Bundesregierung bestätigt, dass die Transponderlösung sicher eingesetzt werden kann. Darüber hinaus ist sie aufgrund des weltweiten, jahrzehntelang erprobten Einsatzes auch sehr preiswert. Durch diese Kosteneffizienz lassen sich bundesweit nahezu alle Windenergieanlagen nachts verdunkeln. Und das ohne elektromagnetische Strahlung, wie sie bei Radaranlagen auftreten würde.
Zur Einführung der Technologie muss die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) angepasst werden. Nach Verabschiedung im Bundestag steht die finale Abstimmung dazu am kommenden Freitag (14.02.2020) im Bundesrat an. Auf Empfehlung der federführenden Bundesministerien hat der Umweltausschuss der Länder seine Zustimmung signalisiert. Lediglich einzelne Verkehrsminister weniger Länder haben weiterhin unbegründete Bedenken, die aber weder von der Bundeswehr noch der Bundespolizei, von Hubschrauberstaffeln oder Rettungsfliegern geteilt werden.
Für die effiziente Umsetzung der Transpondertechnik hat der LEE NRW ein Konzept entwickelt, um alle ausstattungspflichtigen Anlagen (ca. 2.400 in NRW, 17.5000 deutschlandweit) innerhalb von 18 Monaten auszurüsten. Durch intelligente Vernetzung und Zusammenarbeit bestehender und neuer Windparks kann die Zahl zu installierender BNK-Systeme optimiert werden: So wird es schneller wieder dunkel in der Nacht.

Gerichtsurteil zu Windprojekt in Borchen-Etteln: Guter Tag für Klimaschutz und Artenschutz

WestfalenWIND kritisiert Gerichtsschelte durch Borchens Bürgermeister Allerdissen

Das kurz nach Neujahr veröffentlichte Urteil des VG Minden zu den 4 von WestfalenWIND geplanten Windkraftanlagen bei Borchen-Etteln bestätigt: Windkraft und Artenschutz sind keine Gegensätze. Geschäftsführer Michael Obst bewertet das Urteil als „ein gutes Zeichen für Klima- und Artenschutz“.

Die von WestfalenWIND im Vorfeld vorgeschlagenen Abschaltzeiten für den Fall, dass in direkter Nähe zu den Anlagen Greifvögel nisten, waren vom Gericht übernommen worden. Das Verwaltungsgericht stellt in seinem Urteil fest, dass jegliche Kollisionsrisiken von Greifvögeln an den WEA durch die festgelegten Betriebsbeschränkungen damit ausgeschlossen seien. Auch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Paderborn hatte im Verfahren dann keine Probleme mit dem Artenschutz mehr gesehen.

„Also gefährden die Maschinen nicht den Artenschutz, sondern schützen sogar Arten, indem sie demnächst jedes Jahr künftig etwa 30 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom erzeugen können“, freut sich Obst.

Überhaupt sei auffällig, dass sich das Gericht in Minden auf seinen 45 Seiten Urteilsbegründung nur auf einer Seite dem Artenschutz widme. Hauptsächlich führe das VG auf, welche Fehler die Gemeinde Borchen bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes gemacht habe. Vor dem Hintergrund sei auch die öffentliche Gerichtsschelte von Borchens Bürgermister Allerdissen nicht zu verstehen. „Der Bürgermeister ist ja sogar vom Kreis Paderborn auf die Gefahr hingewiesen worden, dass der Flächennutzungsplan kippen könnte“, so WestfalenWIND-Geschäftsführer Michael Obst.

Borchen hätte im Sommer dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich, dass nur eine Anlage gebaut werden sollte, zustimmen können. Allerdissen habe sich mit seiner pauschal ablehnenden Haltung diese Niederlage selbst zuzuschreiben. Bei entsprechend sorgfältiger Planung des Flächennutzungsplans und besserer Abwägung der harten und weichen Tabukriterien hätte die Gemeinde dieses Urteil vermeiden können.

„Das VG Minden führt schließlich keine neuen – für die Kommune überraschenden Gründe auf, sondern wendet einfach nur schon bekannte Grundsätze der Rechtsprechung an“, erläutert Michael Obst. Mehrfach werde auf Urteile und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes NRW verwiesen.

Warum der Borchener Bürgermeister überhaupt so vehement gegen die jetzt zu genehmigenden vier Windkraftanlagen kämpft, ist auch aus anderen Sachgründen nur schwer zu verstehen. „Wir sind mit diesen Anlagen maximal weit weg von der Wohnbevölkerung. Etwa 4000 Meter Abstand zur regulären Bebauung von Etteln und 2000 Meter zu Dörenhagen-Busch.“, erläutert Obst. Nicht mal Waldflächen seien berührt. Damit seien doch die Kernanliegen der Borchener Flächennutzungsplan-Überlegungen von vornherein erfüllt gewesen. Und das Urteil bestätige jetzt, dass der vermeintliche Artenschutzkonflikt kein Verhinderungsgrund sei.

Die WestfalenWIND GmbH geht deshalb davon aus, dass der Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde dem Gerichtsbeschluss nachkommt und kurzfristig die Genehmigungen für die vier Windkraftanlagen bei Borchen-Etteln erteilt.

Bundesregierung beendet Windkraft-Ausbau

Die Bundesregierung plant eine Abstandsregelung, die einen Ausbaustopp der Windenergie zur Folge hätte – und das im Jahr mit dem schwächsten Ausbau seit Bestehen des EEG. 40.000 Arbeitsplätze der Branche sind bereits verloren und Tausende weitere geraten so in Gefahr. Die Klimaziele werden endgültig unerreichbar.

Die Bundesregierung plant eine neue Abstandsregelung zwischen Windenergieanlagen und Wohnsiedlungen, die ein faktisches Aus für die Windenergie zur Folge hätte. Demnach sollen Windräder künftig bundesweit einen Abstand von 1.000 Metern einhalten müssen, wenn mindestens fünf Häuser eine zusammenhängende Bebauung darstellen. Studien des Umweltbundesamtes und des Fraunhofer IEE – beide von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben – zeigen, dass dadurch im Ergebnis weniger Windkraft möglich wäre, als heute bereits in Betrieb ist.

Reiner Priggen, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), ist fassungslos angesichts dieser Pläne: „Die gleiche Bundesregierung, die angeblich 65% Erneuerbare Energien bis 2030 erreichen will, droht jetzt die Windenergie mit dieser pauschalen Abstandsregel endgültig zu beenden. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Branche und der Millionen Menschen im Land, die eine verantwortungsvolle Klimapolitik erwarten. Wo soll denn der ganze grüne Strom für Wasserstoff-Leuchtturmprojekte und Elektroautos herkommen, wenn nicht aus Wind und Sonne? Die Bundesregierung kann die selbstgesetzten Klimaziele so nicht erreichen.“