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Windenergieausbau zieht deutlich an – WestfalenWIND kritisiert Regionalplanungen

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW begrüßt, dass die angekündigte Windenergie-Offensive im Land 2024 deutlich Fahrt aufgenommen hat. Der bundesweite Spitzenwert an neuen Genehmigungen lässt für die kommenden Jahre hoffen. Der Windenergieausbau in NRW hat deutlich Fahrt aufgenommen: Im vergangenen Jahr sind nach einer vorläufigen Auswertung der Fachagentur Wind und Solar landesweit 154 Windenergieanlagen mit einer Brutto-Leistung von 748 Megawatt (MW) neu in Betrieb gegangen. Nur im Jahr 2017 gab es in NRW mit 881 MW ein noch größeres Ausbauplus. Da in den zurückliegenden zwölf Monaten auch ältere Anlagen abgebaut wurden, beträgt der Nettozuwachs 626 MW. Damit war NRW im vergangenen Jahr sowohl beim Brutto- als auch beim Nettozubau bundesweit die Nummer eins. Positiv stimmt Hans-Josef Vogel, den Vorsitzenden des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) ebenfalls, dass die Genehmigungsbehörden bis zum Jahreswechsel grünes Licht für rund 680 neue Windenergieanlagen mit über 4.000 MW Leistung erteilten. „Im Bundesländervergleich ist NRW damit mit großem Abstand ganz weit vorne“, so Vogel. „Was vor Jahren noch undenkbar war, ist heute Fakt: NRW ist bundesweit das Windenergie-Land Nummer eins.“ Das spiegelt sich auch bei Genehmigungsfristen wider: Im Durchschnitt haben die Behörden im vergangenen Jahr nach 17 Monaten grünes Licht für ein neues Windenergieprojekt gegeben. Im Jahr zuvor dauerte das Genehmigungsverfahren noch knapp 25 Monate. Vogel: „Die Entbürokratisierung wirkt. Es ist noch mehr drin, wie einzelne Verfahren mit einer Dauer von nur neun Monaten zeigen.“ Der Koalitionsvertrag der beiden Regierungsparteien sieht für diese Legislaturperiode den Betriebsbeginn von zusätzlich mindestens 1.000 neuen Windenenergieanlagen vor – rechnerisch heißt das 200 Anlagen pro Jahr. Sollten die 2024 genehmigten 680 Windenergieanlagen in den kommenden zweieinhalb Jahren allesamt in Betrieb gehen, dürfte die Landesregierung ihr 1.000 Anlagen-Ziel beim Bruttozubau schaffen. Seit dem Regierungswechsel im Frühsommer 2022 sind landesweit bereits rund 320 neue Windenergieanlagen ans Netz gegangen. Dazu Hans-Josef Vogel: „Hier zeigt sich der Erfolg von Paragraf 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, wonach Erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der Sicherheit dienen. Dieser grundsätzliche Abwägungsvorrang, der auf dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes erfolgt, ist zunehmend bei der Verwaltung angekommen.“ Gleichzeitig müsse das Tempo beim Windenergieausbau jedoch weiter gesteigert werden, damit die Landesregierung ihre eigenen Ziele erreicht und aus den Genehmigungen letztlich auch konkrete Anlagen entstehen. „Denn Genehmigungen allein erzeugen noch keine Kilowattstunden“, so Hans-Josef Vogel. Bei diesem dynamischen Windenergieausbau ist es für den LEE NRW umso wichtiger, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger sowie Industrie- und Gewerbebetriebe konkret vom Windenergieausbau profitieren. „Dafür schaffen das von der Landesregierung Ende 2023 auf den Weg gebrachte Bürgerbeteiligungsgesetz und Bürgerstromtarife vor Ort eine gute Basis“, betont Vogel. Ausbaufähig sei aber die direkte Strombelieferung von Industrie- und Gewerbebetrieben aus einem benachbarten Windpark. Windstrom sorge für günstigere Strompreise und niedrigere CO2-Kosten für die heimische Wirtschaft. „Diese Option wird landesweit bislang kaum genutzt. Unsere Idee eines Industrie-Windstrom-Pakts ist von der Landesregierung bislang leider nicht aufgegriffen worden“, bedauert der LEE NRW-Vorsitzende. Damit es in zwei, drei Jahren nicht zum Einbruch beim Windenergieausbau kommt, drängt der LEE NRW auf die rasche Ausweisung neuer Flächen. Für neue Standorte sollen die Regionalpläne sorgen, die derzeit in den sechs Planungsregionen vorbereitet werden. „Wir dürfen die aktuell positive Entwicklung nicht abreißen lassen“, sagt Andreas Düser, Geschäftsführer der WestfalenWIND Planungs-GmbH & Co. KG, „daher brauchen wir rechtssichere und für die moderne Windenergietechnologie nutzbare Flächen, um so für Investoren und Betreiber Planungssicherheit zu schaffen sowie den Windenergieausbau weiter voranzubringen.“ Die meisten der bislang vorliegenden Planentwürfe werden nach seiner Einschätzung auch aufgrund fehlender verbindlicher Vorgaben durch das Land diesen Anforderungen nicht gerecht. So enthält beispielsweise der Kölner Regionalplanentwurf zahlreiche Flächen, bei denen deutliche Höhenbegrenzungen für neue Windenergieanlagen aufgrund zweier Militärflughäfen absehbar sind. Ein Betrieb von Windenergieanlagen wird sich dort wirtschaftlich nicht rechnen. Im Regierungsbezirk Detmold sollen sich die auszuweisenden Flächen zu 90 Prozent auf die beiden Kreise Höxter und Paderborn konzentrieren, was vor Ort zu Unmut bei Politik und Verwaltung führt. Außerdem soll in Ostwestfalen wie auch im Regierungsbezirks Arnsberg durch die Hintertür der umstrittene 1.000-Meter-Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnsiedlungen wieder eingeführt werden, den der Landtag im Sommer 2023 abgeschafft hatte. Für das Münsterland sieht der Entwurf für den neuen Regionalplan zu einem Drittel Flächen vor, die für die Errichtung neuer Windenergieanlagen schlichtweg ungeeignet sind. Andreas Düser: „Es sind noch reichlich Korrekturen notwendig, die schnell kommen müssen, damit der Windenergieausbau im Land nicht an Fahrt verliert.“

Neue Zahlen: Aufwind für den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW begrüßt, dass immer mehr neue Windenergieanlagen im Energieland Nr. 1 in Betrieb gehen. Damit es bei diesem positiven Trend in NRW bleibt, ist es unverzichtbar, dass die gegenwärtige Aufstellung der neuen Regionalpläne schnell abgeschlossen wird und zunehmend Industrie- und Gewerbebetriebe von den Vorteilen der Windenergie profitieren können. Der Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen gewinnt, wie erhofft, weiter an Fahrt: Bis Ende Oktober sind landesweit 117 Windenergieanlagen mit einer Brutto-Leistung von 575 Megawatt (MW) neu in Betrieb gegangen. Mit Blick auf Rückbau und Austausch von älteren Anlagen ergibt das einen Nettozuwachs von 475 MW. „Bis Jahresende könnte der Brutto-Zubau bis auf rund 700 Megawatt anwachsen“, prognostizierte Jürgen Quentin von der Fachagentur Wind und Solar auf den 12. „Windenergietagen NRW“, die der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) am 21. und 22. November in Bad Driburg veranstaltet. „700 Megawatt wären der zweithöchste Leistungszuwachs, den es in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen 30 Jahren gegeben hat.“ Bei dem Branchentreff mit deutlich über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zeigte sich Quentin optimistisch, dass NRW die alte Rekordmarke von 881 MW brutto aus dem Jahr 2017 im nächsten oder übernächsten Jahr übertrifft. Den langjährigen Windenergie-Experten stimmen die bis Ende Oktober erteilten Genehmigungen für mehr als 550 neue Anlagen mit über 3.300 MW Leistung „sehr positiv“: „Noch nie in der bundesdeutschen Geschichte wurde in einem Jahr nur annähernd so viel Windenergieleistung genehmigt wie in diesem Jahr in NRW – dabei ist das Jahr noch nicht zu Ende!“ Auf diesen Aufwind hat der LEE NRW seit Amtsantritt der schwarz-grünen Landesregierung gesetzt. „Gerade in diesen unsicheren Zeiten bringt die Windenergie positives Wirtschaftswachstum und steuert einen großen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele bei“, betonte der Vorsitzender Hans-Josef Vogel. Damit diese positive Entwicklung anhält, ist es für ihn wichtig, dass die aktuell laufende Aufstellung der Regionalpläne und die damit verbundene Ausweisung neuer Flächen zügig abgeschlossen werden: „Das sind die Voraussetzungen für zügige Genehmigungen und ein schnelles Errichten neuer Anlagen. Das damit verbundene Wirtschaftswachstum kommt allen zugute.“ Deshalb ist es für den LEE wichtig, dass die Regionalräte vom Rheinland bis nach Ostwestfalen: mit den Plänen, wie von der Landesregierung angekündigt, im kommenden Jahr fertig werden,
nur wirklich geeignete Flächen ausweisen, um nicht später in neuen aufwändigen Verfahren Korrekturen vornehmen zu müssen und
bei den Flächenausweisungen möglichst die Vorstellungen der Kommunen berücksichtigen, um späteren Streit zu vermeiden. Für den LEE NRW kommt es außerdem darauf an, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger sowie heimische Industrie- und Gewerbebetriebe unmittelbar von der Windenergie profitieren. „Bei Windparks bieten sich Bürgerbeteiligungen aller Art an, von direkten finanziellen Beteiligungen bis hin zu günstigen Einwohnerstromtarifen vor Ort. „Die Landesregierung muss zudem den von uns am Jahresanfang vorgestellten Industrie-Windstrom-Pakt auch gegenüber dem Bund forcieren, damit die Wirtschaft für ihre Wettbewerbsfähigkeit zunehmend den preiswerten Windstrom nutzen kann.“ Vogel: „Bestehende bürokratische Hemmnisse wie die 5 km Begrenzung für eine Direktleitung müssen abgeräumt werden. Dadurch werden gegenwärtig rund 80 Prozent aller möglichen Industriedirektbelieferungsprojekte verhindert.“ Wie erfolgreich Bürgerbeteiligungen an Windparks sein können, davon muss Catharina Hoff niemand überzeugen. Sie ist Vorständin der Bürgerenergiegenossenschaft BürgerWIND Westfalen mit Sitz in Paderborn, die mit rund 2.000 Mitgliedern und einem Anlagevermögen von rund 40 Millionen Euro zu den landesweit größten Bürgerenergiegenossenschaften zählt: „Die drei Millionen Euro, die wir für unser jüngstes Projekt einwerben wollten, waren in kürzester Zeit zusammen. Und das, obwohl es um eine Beteiligung an einem Windpark ging, der vor Ort durchaus umstritten ist.“ Deshalb könne ihre Genossenschaft aktuell keine neuen Mitglieder aufnehmen: „Das wird erst wieder möglich sein, wenn wir uns an neuen Projekten beteiligen können“. Positiv bewertet Hoff das von der Landesregierung Ende vergangenen Jahres beschlossene Bürgerbeteiligungsgesetz: „Damit sind wirklich alle Betreiber gefordert, etwas für die Bevölkerung vor Ort zu tun.“ Sie ist davon überzeugt, dass nur mit solchen Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung die von der Landesregierung geplante Windenergie-Offensive zu machen sein wird. Für den LEE NRW ist der forcierte Ausbau der Windenergie in allen Landesteilen alternativlos. „Die Landesregierung hat nicht nur mit dem Ziel von zusätzlich 1.000 neuen Windenergieanlagen im Koalitionsvertrag, sondern auch mit dem für 2030 vereinbarten Ausstieg aus der Kohleverstromung und -förderung die Erwartungen an einen dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien zurecht deutlich erhöht. Deshalb muss Schwarz-Grün bei der Windenergie das Ausbautempo hochhalten!“, unterstrich Vorsitzender Hans-Josef Vogel in Bad Driburg. Einig war sich die dort versammelte Windbranche, dass neben dem Windenergieausbau weitere Aufgaben durch eine neue Bundesregierung erledigt werden müssen, damit die Stromkosten durch die Erneuerbaren Energien gesenkt und die Versorgungssicherheit erhöht werden können. Vogel nannte die Entwicklung eines neuen Marktdesigns mit mehr Marktverantwortung der Erneuerbare Energien, den Netzausbau, ein flexibles Backup-System auch durch die Flexibilisierung von Bioenergie, die systemdienliche Kraft-Wärme-Kopplung, Batteriespeicher und Elektrolyseure. Außerdem sollte Windstrom, der heute nicht genutzt werde, vor Ort in Wasserstoff umgewandelt und gespeichert werden. Der LEE NRW-Vorsitzende: „Auch die künftige Bundesregierung ist an das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot gebunden, was ein eindeutiger Auftrag für den dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien bedeutet.“

Nach Einigung in der Großen Koalition: Beim Windenergieausbau in OWL bleibt alles unklar

Der Kompromiss zwischen CDU/CSU und SPD zum Ausbau der Windenenergie wirft mehr Fragen auf als Antworten gegeben werden. Nach der Einigung der Großen Koalition ist vor allem weiter unklar, zu welchen Gebieten und Gebäuden in Zukunft ein Mindestabstand bis zu 1.000 Meter eingehalten werden muss. Laut Einigung soll das Sache der Bundesländer sein. „Viele Fragen bleiben unbeantwortet. Von Rechts- und Planungssicherheit kann weiterhin keine Rede sein“, so das Fazit von Jürgen Wrona, Vorsitzender des Regionalverbandes Ostwestfalen-Lippe im Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW).

Zwischen CDU/CSU und SPD hatte es Streit gegeben, ob für neue Windenergieanlagen ein Mindestabstand bis zu 1.000 Metern nur zu größeren Wohngebieten oder auch zu kleinen Siedlungen gelten soll. Diese Frage ist für OWL wegen der in weiten Teilen zergliederten Siedlungsstruktur von großer Bedeutung. Würde die Abstandsregel auch für Klein- und Splittersiedlungen gelten, wären in einigen Landkreisen kaum noch Flächen für einen Windenergieausbau verfügbar, so der LEE-Regionalverband OWL.

Die Große Koalition hat sich jetzt auf eine sog. „Länderöffnungsklausel“ im Baugesetzbuch verständigt. Danach kann jedes Bundesland über einen Mindestabstand bis zu 1.000 Metern selbst entscheiden. Es bleibt aber unklar, zu welchen Wohngebietstypen diese Abstände eingehalten werden müssen. Laut Bundeswirtschaftsministerium soll jedes Bundesland die Gebietstypen selbst festlegen können. Damit ist ein bundesweiter „Flickenteppich“ mit uneinheitlichen Gebietsregelungen und Abständen vorprogrammiert. Verhandlungsführer für die CDU bei der Einigung mit der SPD war der Paderborner Bundestagsabgeordnete Carsten Linnemann.  „Dass sich Linnemann für diesen unausgegorenen Kompromiss feiern lässt, ist angesichts der weiteren Unklarheiten absolut unangebracht“, so Daniel Saage, Vorstandsmitglied des LEE-Regionalverbandes OWL.

Die meisten Kommunen in OWL haben in ihren Flächennutzungsplänen bereits Gebiete für den Windenergieausbau und Mindestabstände zwischen 750 und 1.200 Metern zu Wohngebieten festgelegt. Bleiben diese Regelungen rechtsgültig oder müssen die OWL-Kommunen ihr Planungen an neue Abstandsvorgaben des Landes anpassen? Auch diese Frage bleibt vorerst unbeantwortet. Unklar ist ebenso, ob neue Abstandsregeln auf Landesebene auch für das Repowering – also für die Erneuerung alter Windparks – gelten sollen.

Die CDU/FDP-Regierungskoalition in Düsseldorf hat im Landesentwicklungsplan (LEP) aktuell ein 1.500-Meter-Abstandsgebot verankert. Mit der Einigung in der schwarz-roten Bundesregierung und der Änderung des Baugesetzbuches dürfte dieses Gebot demnächst vom Tisch sein. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die 1.500 Meter-Regelung jüngst in einem Urteil bereits verworfen. Es handele sich lediglich um eine „politische Willensbekundung“ zur Akzeptanzsteigerung, die rechtlich unbeachtlich ist, so das Gericht.

Die umstrittene Abstandsvorgabe aus Düsseldorf im LEP macht immerhin deutlich, wo die NRW-Landesregierung energiepolitisch steht. Während Windenergieanlagen nach Willen der CDU/FDP-Regierungskoalition einen 1.500-Meter-Abstand einhalten sollen, wird dem Steinkohlekraftwerk Datteln 4, das nur 600 Meter von der Wohnbebauung entfernt ist, der Genehmigungsweg geebnet. „Das ist ein klares Statement gegen Windenergie und für Kohlestrom“, kritisiert LEE-Regionalvorsitzender Jürgen Wrona die energiepolitische Ausrichtung der schwarz-gelben Landesregierung.

WestfalenWIND begrüßt Eckpunktepapier zur Akzeptanzerhöhung – leichte Nachbesserungen aber notwendig

Nach langen Monaten der Untätigkeit in Fragen der Energiepolitik hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nun ein Eckpunktepapier vorgelegt, was die Akzeptanz für die Windkraft erhöhen soll. Die WestfalenWIND-Gruppe begrüßt die Vorschläge darin, spiegeln sie doch ein Konzept wieder, welches das Unternehmen seit langem verfolgt.
„Zentraler Teil unserer Unternehmensphilosophie ist es, die Bürger am Ausbau der Windkraft zu beteiligen“, erklärt Unternehmenssprecher Daniel Saage. Die vom Bundeswirtschaftsminister vorgeschlagene generelle Abgabe an Kommunen in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde des erzeugten Windstroms gehe in die richtige Richtung, allerdings solle die Verwendung der Gelder zweckgebunden erfolgen, z.B. für soziale oder nachhaltige Projekte. “Es muss für die Bürger nachvollziehbar sein, wofür das Geld aus den Windparks hingeht, sonst fördert das nicht die Akzeptanz“, fordert Saage.

Der Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium, Windparkbetreiber sollten günstige „Bürgerstromtarife“ anbieten, sei genau der richtige Weg, auch wenn die Idee nicht neu ist.

Die WestfalenWIND GmbH übernehme seit Jahren hier eine Vorreiterrolle. Über das Tochterunternehmen WestfalenWind Strom werden seit 2014 Stromtarife angeboten, die teilweise deutlich unter der von Minister Altmaier geforderten Grenze lägen (90 % des örtlichen Grundversorger-Tarifs). Der eigens gegründete Versorger aus Lichtenau im Kreis Paderborn bietet so einen vergünstigten Stromtarif im Übrigen bundesweit als Dienstleistung auch anderen Windparkbetreibern an.
„Ein spezieller und kostengünstiger Stromtarif ist in der Tat die Maßnahme, die mit Abstand am deutlichsten zu mehr Akzeptanz führt“, erläutert WestfalenWIND-Mitgründer Johannes Lackmann. Er fordert seit Jahren von der Windbranche mehr eigene Anstrengungen zur Akzeptanzerhöhung. „Eigentlich ist es peinlich, dass Minister Altmaier der Branche erst aufs Pferd helfen muss“, so Lackmann.

Allerdings sei Berlin jetzt aufgefordert, noch etwas mehr Details zu dem Vorschlag vorzulegen. Die genaue Ausgestaltung müsse gemeinsam mit der Branche besprochen werden. Eine Idee könne ja auch sein, dass Vater Staat sich an der Akzeptanzerhöhung beteilige. Zum Beispiel durch eine Streichung der Stromsteuer von gut 2 ct pro kWh – dort wo Windparkbetreiber einen Tarif anbieten, der deutlich unter 90% des Grundversorgertarifes liege – so Lackmann. Vor Jahren habe der Staat schon einmal kurzzeitig eine Stromsteuerbefreiung erteilt, wenn echter Grünstrom in räumlicher Nähe der Erzeugungsanlagen den Bürger angeboten werde.
Das habe man in der WestfalenWIND-Gruppe auch damals umgesetzt und so Deutschlands günstigsten Haushaltsstromtarif mit 19,8 ct brutto anbieten können.

Ob auch künftige neue Windparks dann noch zusätzlich in örtliche Stiftungen einzahlen könnten, dass müsse sich zeigen. Aktuell fließen bis zu 1% der Umsätze der WestfalenWIND-Windparks ins Ehrenamt. „Die Politik sollte überlegen, ob diese Praxis bei der Abgabe an die Kommunen nicht ebenfalls angerechnet werden kann – wie ein vergünstigter Stromtarif eben auch“, erläutert Lackmann.

Windkraftausbau in OWL kommt nicht von der Stelle – und keine Besserung in Sicht

Landesverband Erneuerbare Energien

Die Energiewende in Ostwestfalen-Lippe (OWL) ist ohne einen Ausbau der Windenergie zum Scheitern verurteilt. Darauf weist der Regionalverband Ostwestfalen-Lippe im Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) anlässlich der Zahlen hin, die die Bezirksregierung Detmold vergangene Woche zur Windkraftnutzung vorgestellt hat. Danach stagniert die Zahl der Windenergieanlagen in OWL. Die düstere Prognose des LEE-Regionalverbandes OWL: Im Jahr 2020 wird es nicht viel besser – und 2021 könnte es sogar einen Rückbau der Windenergie in OWL geben.

Zum Beginn des Jahres 2020 hat es 976 Windenergieanlagen gegeben – nur eine mehr als im Vorjahr. Die Ursachen für den Stillstand beim Windkraftausbau seit 2017 sind vielfältig:

  • Die Bundesregierung hat die bewährte Festpreisvergütung für Windstrom im Jahr 2017 durch ein Ausschreibungsmodell ersetzt. Dadurch steigen die Projektrisiken vor allem für kleine Betreiber und wird die Finanzierung von Projekten erschwert.

 

  • Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen betreibt durch restriktive Vorgaben im Landesentwicklungsplan (LEP) und willkürliche Abstandsregelungen eine aktive Windenergie-Verhinderungspolitik und sorgt für Planungsunsicherheiten bei den Kommunen.

 

  • Die Kommunen geben lautstarken Minderheiten nach, die einen Windenergieausbau vor Ort aus egoistischen Motiven verhindern wollen und verzetteln sich dann in politisch motivierten Flächenplanungen, die häufig rechtswidrig sind und juristisch keinen Bestand haben.

 

  • Durch Einwände von Wetterdiensten, der Flugsicherung und der Bundeswehr wegen angeblicher Beeinträchtigungen ihrer Einrichtungen werden Windenergie-Projekte immer wieder blockiert.

 

  • Umweltschützer – allen voran der Naturschutzbund Deutschland – flankieren die politisch motivierte Windenergie-Verhinderungspolitik, indem die wenigen genehmigten Projekte wegen angeblicher Beeinträchtigungen von Artenschutzbelangen beklagt werden. Davon sind sogar sog. Repowering-Projekte betroffen, also seit Jahren bestehende Windparks, die erneuert werden sollen.

Hochburg der Windenergienutzung ist der Kreis Paderborn mit 517 Anlagen – das sind 53 Prozent der insgesamt in OWL betriebenen Anlagen. Als Positivbeispiel für eine gelungene Flächenplanung im weitgehenden Einvernehmen mit der örtlichen Bevölkerung nennt der Branchenverband für Erneuerbare Energien die Stadt Lichtenau im Kreis Paderborn, die als „Windenergie-Hauptstadt“ von NRW gilt und in der dank Windenergie zehnmal so viel Strom erzeugt wie verbraucht wird.

Nachholbedarf gibt es vor allem in den Kreisen Höxter und Lippe, die zum großen Teil ähnlich gute Voraussetzungen für die Windenergienutzung wie der Kreis Paderborn aufweisen. Mit 19 bzw. 15 Prozent an der Gesamtzahl in OWL sind die Anteile in beiden Kreisen aber noch vergleichsweise gering. Daniel Saage vom Vorstand des LEE-Regionalverbandes OWL fordert daher: „Die Kommunen in den Kreisen Höxter und Lippe können und müssen für die Energiewende mehr tun.“

Kritik übt der LEE-Regionalverband OWL aber auch an anderen Kommunen, die zwar Lippenbekenntnisse zum Klimaschutz abgeben, aber dann den Ausbau der Windenergie torpedieren und ihrer Verantwortung für die Energiewende nicht gerecht werden. Beispielhaft wird auf die Klimakampagne OWL unter Federführung der Energieagentur NRW verwiesen, an der sich 64 Kommunen beteiligen. „Die Kampagne ist gut, hat in vielen Kommunen aber nur eine Feigenblatt-Funktion und wird nicht aktiv gelebt,“ bemängelt Jürgen Wrona aus Delbrück, Vorsitzender des LEE-Regionalverbandes OWL.

Hoffnung, dass der Windenergie-Ausbau in OWL im Laufe des Jahres noch in Schwung kommt, hat der LEE-Regionalverband OWL angesichts gescheiterter „Windenergiegipfel“ und negativer Signale aus der Landes- und Bundespolitik nicht. Im Jahr 2021 könnte aus der Flaute sogar ein Rückschritt werden. Denn am 1. Januar 2021 entfällt für alle Altanlagen, die bis zum Jahr 2000 errichtet worden sind, die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Die Forderung nach einer Nachfolgeförderung für Altanlagen hat die Politik bislang nicht aufgegriffen. Die Konsequenz ist absehbar: Die meisten Altanlagen können ohne Förderung nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und müssen stillgelegt werden. Das Ergebnis: Im Jahr 2021 könnte es in OWL weniger Windenergie geben als 2019 und 2020. „Das ist eine absurde Klimaschutz- und Energiewendepolitik“, kritisiert Wrona.