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Windkraft: Kommunen können rechtssicher planen – WestfalenWIND äußert sich zu Aussagen von Städten und Gemeinden, sie hätten keine Planungshoheit mehr

Viele Kommunen sind an ihren fehlerhaften Flächennutzungsplänen selbst schuld. Dieser Meinung ist der Windkraftprojektierer WestfalenWIND aus Paderborn. Die mittelständische Unternehmensgruppe mit mittlerweile 70 Beschäftigten weist damit ständige Vorwürfe von Städten und Gemeinden zurück, sie könnten über ihre Flächen für Windkraft nicht mehr eigenständig entscheiden und würden am Ende vor Verwaltungsgerichten nur verlieren können.

„Es stimmt zwar, dass viele Flächennutzungspläne in der Region von Gerichten gekippt werden, aber meist mit Ansage“, so Jan Lackmann, Geschäftsführer der Planungsabteilung von WestfalenWIND. Wenn man als Kommune z.B. wie Borchen lange einfach nur eine destruktive Verhinderungsplanung betreibe, dann dürfe man sich nicht beschweren, wenn man am Ende vor Gericht mehrfach baden gehe.

Die Liste der Planungsfehler sei lang und beruhe stets auf einer Missachtung der bekannten und klaren Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Richtig sei, dass eine Konzentrationsflächenplanung für Windvorrangflächen nicht trivial ist. Angesichts des Umstandes, dass hier nicht mehr und nicht weniger auf dem Spiel steht als das Gelingen der Energiewende, dürfe man eine solche anspruchsvolle Planung aber auch von den Kommunen erwarten. Dem würden aber gerade in OWL viele Planungen nicht gerecht. Hier einige Beispiele im Einzelnen:

  • Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Flächennutzungsplanes waren z. B. der Gemeinde Borchen die wichtigen Entscheidungen des OVG Münster zu den Flächennutzungsplänen Stemwede, Paderborn und Bad Wünnenberg längst bekannt. Wenn das Verwaltungsgericht Minden den Borchener Flächennutzungsplan für unwirksam erklärt hat, hat es nichts Anderes gemacht, als sich strikt an diese Vorgaben zu halten.
  • Obwohl die alte Horn-Bad Meinberger Flächennutzungsplanung mit deutlichen Worten der Verwaltungsrichter für unwirksam erklärt worden war, legte man eine „Reparaturplanung“ vor, die lediglich 180 ha von insgesamt 9.000 ha Stadtgebietsfläche als Windvorrangzone zur Verfügung stellte. Die Bezirksregierung Detmold genehmigte diesen Plan – zu Recht – nicht, u. a. deshalb, weil sie erhebliche Bedenken äußerte, ob der Windnutzung der von der Rechtsprechung geforderte „substanzielle Raum“ eingeräumt wurde. Die Folge ist, dass bis heute keine wirksame Konzentrationsflächenplanung existiert.
  • Bad Lippspringe wies Anfang 2020 in der überarbeiteten Flächennutzungsplanung lediglich 95 ha als Windkonzentrationszone aus. Das sind 5,6 Prozent des nach Abzug der harten Tabukriterien verbleibenden Stadtfläche. Begründet wurde das mit einem völlig überdimensionierten „Kurgebiet“. Dieses „Kurgebiet“ umfasst fast 50 Prozent des Stadtgebietes und schließt landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerflächen mit ein, die über drei Kilometer vom Stadtgebiet entfernt sind.
  •  Bad Wünnenberg hat aus den früheren Niederlagen Konsequenzen gezogen und in seiner letzten Planung „substanziell Raum geschaffen“ für Windgebiete. Die Bezirksregierung hatte dann aber unter Verweis auf ihren – nach der Rechtsprechung längst unwirksamen – Regionalplan darauf bestanden, Wald pauschal auszuschließen, statt einen Ausschluss im Einzelnen zu begründen. Nur wegen dieses Abwägungsfehlers ist dann der Plan vor Gericht gekippt. Die ausgewiesenen Gebiete sollten aber auf Basis einer neuen Abwägung und Begründung sicherlich Bestand haben.
  • Ähnliches gilt für die umfassende Planung in Paderborn. Auch hier geht es allenfalls um kleinere Korrekturen und genauere Begründungen, um die Planung rechtssicher  abzuschließen.

Die Beispiele zeigen, dass es natürlich möglich ist, einen rechtssicheren Plan für Windvorrangzonen auf den Tisch zu legen. Oftmals wurde seitens der betroffenen Flächeneigentümer und Planungsfirmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auf genau die Aspekte hingewiesen, die anschließend zum Scheitern der Planung vor Gericht führten. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum hier die Politik mehr oder minder bewusst die verbindlichen Vorgaben der Rechtsprechung ignoriert. Die von den Gemeinden im Nachhinein häufig zur Schau gestellte Hilflosigkeit ist unbegründet.

Die Landesregierung habe in den letzten Jahren, so Lackmann, ebenfalls zu großer Verunsicherung beigetragen. Die landespolitisch von CDU und FDP festgesetzten 1.500-m-Abstände zur Wohnbebauung widersprachen Bundesrecht. Viele Kommunen sind den erkennbar falschen Vorgaben aus Düsseldorf gefolgt, obwohl die kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich davor gewarnt hatten.

In jedem Fall sei es unlauter, ständig den Eindruck zu erwecken, Windkraftplaner könnten sich im rechtsfreien Raum bewegen und würden am Ende immer alle Anlagen genehmigt bekommen. Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, an die wir uns zu halten haben. Wenn die Windbranche das tut, dann hat sie allerdings auch den Anspruch darauf, Anträge genehmigt zu bekommen. Der Bundesgesetzgeber hat die Windkraft schließlich privilegiert, um die Energiewende zu ermöglichen.

Bei Lichtenau ist die erste Photovoltaikanlage auf einer Kranstellfläche im Windpark errichtet worden

Während der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in NRW nur schwer in Gang kommt, hat die WestfalenWIND-Gruppe im Kreis Paderborn jetzt ein Vorzeigeprojekt umgesetzt.

Auf einer Schotterfläche (Kranstellfläche) vor einer Windkraftanlage bei Lichtenau hat die Photovoltaik-Sparte WestfalenWIND PV GmbH & Co. KG eine knapp 100 kW große Solarstromanlage in Betrieb genommen.

„Das ist eine klassische Win-Win-Situation“, erzählt Michael Obst, Geschäftsführer der WestfalenWIND GmbH. „Wir nutzen eine ansonsten wertlose, versiegelte Fläche und die vorhandene technische Infrastruktur und gewinnen so kostengünstigen Betriebsstrom für unsere Windkraftanlagen. Die erzeugen sich den notwendigen Strom normalerweise selbst oder beziehen ihn bei Stillstand aus dem Netz“, so Obst. Das werde jetzt vermieden.

Etwa 85.000 Kilowattstunden Strom soll die PV-Anlage jedes Jahr liefern, bilanziell kann damit der Mindest-Eigenbedarf von zwei Windkraftanlagen gedeckt werden. Etwa die Hälfte der geschotterten Kranstellfläche wurde bebaut, es bleibt genügend Platz für Service- Fahrzeuge und Rettungswege. „Sollte doch mal der ganz große Kran für eine Reparatur anrücken müssen, haben wir die PV-Anlage in kürzester Zeit beiseite geräumt,“ berichtet Daniel Saage, der die Solarsparte von WestfalenWIND managt. Dafür habe man eigens ein spezielles Untergestell verwendet, was in der Schweiz entwickelt wurde und sich zum mehrmaligen Auf- und Abbau besonders eignet.

„Mit der Nutzung solcher Schotterflächen entschärfen wir den Druck zur Nutzung von Ackerflächen, was bei Landwirten häufig Diskussionen auslöst,“ so Saage. Er schätzt das Potenzial allein im Kreis Paderborn für Kranstellflächen-PV auf mindestens 5 MW, wenn jede 10. Kranstellfläche bebaut werde. Nicht jeder Platz sei wegen möglicher Verschattung durch Bäume oder die Windkraftanlagen selbst geeignet. NRW-weit könnten so möglicherweise am Fuße von Windrädern 60 Megawatt Photovoltaik zugebaut werden. Zum Vergleich: Landesweit gibt es erst 250 MW Freiflächen PV.

So einfach wie die Idee ist, so heftig wurde sie zunächst vom Kreis Paderborn abgelehnt. Die Genehmigungsbehörde sah große Probleme: So führe die Anlage zu einer „Verunstaltung des Landschaftsbildes“, man sehe eine „voluminöse Bebauung im Außenbereich, die an ein Bauklotzsystem erinnere“, das Ganze sein in “ästhetischer Hinsicht grob unangemessen“. (Zitate aus Schreiben des Kreises Paderborn vom 04.09.2019)

Fakt ist dagegen: Die Kranstellflächen-PV-Anlage ist völlig anders als bekannte Freiflächenanlagen aufgebaut. Das Gestell erhebt sich nur etwa 35 Zentimeter über der Schotterfläche und ist meist vom nächsten Feldweg aus schon nicht mehr zu erkennen, wenn Getreide oder Raps sich entwickelt haben.

Erst ein von WestfalenWIND aufgesetztes Schreiben, das der LEE (Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.) an NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart und Bauministerin Scharrenbach schickte, sorgte für den Durchbruch. Pinkwart und Scharrenbach hielten das Vorhaben für sinnvoll und auch baurechtlich möglich. Erst daraufhin lenkte die Kreisverwaltung Paderborn ein. Nach 10 Monaten gab es endlich die ersehnte Baugenehmigung.

Der Ausbau soll jetzt Stück für Stück weitergehen: Eine zweite Kranstellflächen-PV-Anlage bei Lichtenau ist bereits beantragt.

WestfalenWIND PV kämpft jetzt noch mit anderen bürokratischen Vorgaben. So ist sich das mittelständische Unternehmen mit dem Netzbetreiber Westfalen Weser Netz in mehreren Punkten noch nicht einig. Es geht um die Frage eines pragmatischen Messkonzeptes und die Erfüllung vermeintlich notwendiger technischer Vorgaben wie Zertifizierungen. „Wir werden aber auch hier nicht lockerlassen,“ so Johannes Lackmann, Mitgründer der WestfalenWIND-Gruppe.

„Ohne einen langen Atem wäre die Energiewende im Kreis Paderborn, aber auch bundesweit, generell nicht so weit fortgeschritten.“

Nach Einigung in der Großen Koalition: Beim Windenergieausbau in OWL bleibt alles unklar

Der Kompromiss zwischen CDU/CSU und SPD zum Ausbau der Windenenergie wirft mehr Fragen auf als Antworten gegeben werden. Nach der Einigung der Großen Koalition ist vor allem weiter unklar, zu welchen Gebieten und Gebäuden in Zukunft ein Mindestabstand bis zu 1.000 Meter eingehalten werden muss. Laut Einigung soll das Sache der Bundesländer sein. „Viele Fragen bleiben unbeantwortet. Von Rechts- und Planungssicherheit kann weiterhin keine Rede sein“, so das Fazit von Jürgen Wrona, Vorsitzender des Regionalverbandes Ostwestfalen-Lippe im Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW).

Zwischen CDU/CSU und SPD hatte es Streit gegeben, ob für neue Windenergieanlagen ein Mindestabstand bis zu 1.000 Metern nur zu größeren Wohngebieten oder auch zu kleinen Siedlungen gelten soll. Diese Frage ist für OWL wegen der in weiten Teilen zergliederten Siedlungsstruktur von großer Bedeutung. Würde die Abstandsregel auch für Klein- und Splittersiedlungen gelten, wären in einigen Landkreisen kaum noch Flächen für einen Windenergieausbau verfügbar, so der LEE-Regionalverband OWL.

Die Große Koalition hat sich jetzt auf eine sog. „Länderöffnungsklausel“ im Baugesetzbuch verständigt. Danach kann jedes Bundesland über einen Mindestabstand bis zu 1.000 Metern selbst entscheiden. Es bleibt aber unklar, zu welchen Wohngebietstypen diese Abstände eingehalten werden müssen. Laut Bundeswirtschaftsministerium soll jedes Bundesland die Gebietstypen selbst festlegen können. Damit ist ein bundesweiter „Flickenteppich“ mit uneinheitlichen Gebietsregelungen und Abständen vorprogrammiert. Verhandlungsführer für die CDU bei der Einigung mit der SPD war der Paderborner Bundestagsabgeordnete Carsten Linnemann.  „Dass sich Linnemann für diesen unausgegorenen Kompromiss feiern lässt, ist angesichts der weiteren Unklarheiten absolut unangebracht“, so Daniel Saage, Vorstandsmitglied des LEE-Regionalverbandes OWL.

Die meisten Kommunen in OWL haben in ihren Flächennutzungsplänen bereits Gebiete für den Windenergieausbau und Mindestabstände zwischen 750 und 1.200 Metern zu Wohngebieten festgelegt. Bleiben diese Regelungen rechtsgültig oder müssen die OWL-Kommunen ihr Planungen an neue Abstandsvorgaben des Landes anpassen? Auch diese Frage bleibt vorerst unbeantwortet. Unklar ist ebenso, ob neue Abstandsregeln auf Landesebene auch für das Repowering – also für die Erneuerung alter Windparks – gelten sollen.

Die CDU/FDP-Regierungskoalition in Düsseldorf hat im Landesentwicklungsplan (LEP) aktuell ein 1.500-Meter-Abstandsgebot verankert. Mit der Einigung in der schwarz-roten Bundesregierung und der Änderung des Baugesetzbuches dürfte dieses Gebot demnächst vom Tisch sein. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die 1.500 Meter-Regelung jüngst in einem Urteil bereits verworfen. Es handele sich lediglich um eine „politische Willensbekundung“ zur Akzeptanzsteigerung, die rechtlich unbeachtlich ist, so das Gericht.

Die umstrittene Abstandsvorgabe aus Düsseldorf im LEP macht immerhin deutlich, wo die NRW-Landesregierung energiepolitisch steht. Während Windenergieanlagen nach Willen der CDU/FDP-Regierungskoalition einen 1.500-Meter-Abstand einhalten sollen, wird dem Steinkohlekraftwerk Datteln 4, das nur 600 Meter von der Wohnbebauung entfernt ist, der Genehmigungsweg geebnet. „Das ist ein klares Statement gegen Windenergie und für Kohlestrom“, kritisiert LEE-Regionalvorsitzender Jürgen Wrona die energiepolitische Ausrichtung der schwarz-gelben Landesregierung.

WestfalenWIND begrüßt Eckpunktepapier zur Akzeptanzerhöhung – leichte Nachbesserungen aber notwendig

Nach langen Monaten der Untätigkeit in Fragen der Energiepolitik hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nun ein Eckpunktepapier vorgelegt, was die Akzeptanz für die Windkraft erhöhen soll. Die WestfalenWIND-Gruppe begrüßt die Vorschläge darin, spiegeln sie doch ein Konzept wieder, welches das Unternehmen seit langem verfolgt.
„Zentraler Teil unserer Unternehmensphilosophie ist es, die Bürger am Ausbau der Windkraft zu beteiligen“, erklärt Unternehmenssprecher Daniel Saage. Die vom Bundeswirtschaftsminister vorgeschlagene generelle Abgabe an Kommunen in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde des erzeugten Windstroms gehe in die richtige Richtung, allerdings solle die Verwendung der Gelder zweckgebunden erfolgen, z.B. für soziale oder nachhaltige Projekte. “Es muss für die Bürger nachvollziehbar sein, wofür das Geld aus den Windparks hingeht, sonst fördert das nicht die Akzeptanz“, fordert Saage.

Der Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium, Windparkbetreiber sollten günstige „Bürgerstromtarife“ anbieten, sei genau der richtige Weg, auch wenn die Idee nicht neu ist.

Die WestfalenWIND GmbH übernehme seit Jahren hier eine Vorreiterrolle. Über das Tochterunternehmen WestfalenWind Strom werden seit 2014 Stromtarife angeboten, die teilweise deutlich unter der von Minister Altmaier geforderten Grenze lägen (90 % des örtlichen Grundversorger-Tarifs). Der eigens gegründete Versorger aus Lichtenau im Kreis Paderborn bietet so einen vergünstigten Stromtarif im Übrigen bundesweit als Dienstleistung auch anderen Windparkbetreibern an.
„Ein spezieller und kostengünstiger Stromtarif ist in der Tat die Maßnahme, die mit Abstand am deutlichsten zu mehr Akzeptanz führt“, erläutert WestfalenWIND-Mitgründer Johannes Lackmann. Er fordert seit Jahren von der Windbranche mehr eigene Anstrengungen zur Akzeptanzerhöhung. „Eigentlich ist es peinlich, dass Minister Altmaier der Branche erst aufs Pferd helfen muss“, so Lackmann.

Allerdings sei Berlin jetzt aufgefordert, noch etwas mehr Details zu dem Vorschlag vorzulegen. Die genaue Ausgestaltung müsse gemeinsam mit der Branche besprochen werden. Eine Idee könne ja auch sein, dass Vater Staat sich an der Akzeptanzerhöhung beteilige. Zum Beispiel durch eine Streichung der Stromsteuer von gut 2 ct pro kWh – dort wo Windparkbetreiber einen Tarif anbieten, der deutlich unter 90% des Grundversorgertarifes liege – so Lackmann. Vor Jahren habe der Staat schon einmal kurzzeitig eine Stromsteuerbefreiung erteilt, wenn echter Grünstrom in räumlicher Nähe der Erzeugungsanlagen den Bürger angeboten werde.
Das habe man in der WestfalenWIND-Gruppe auch damals umgesetzt und so Deutschlands günstigsten Haushaltsstromtarif mit 19,8 ct brutto anbieten können.

Ob auch künftige neue Windparks dann noch zusätzlich in örtliche Stiftungen einzahlen könnten, dass müsse sich zeigen. Aktuell fließen bis zu 1% der Umsätze der WestfalenWIND-Windparks ins Ehrenamt. „Die Politik sollte überlegen, ob diese Praxis bei der Abgabe an die Kommunen nicht ebenfalls angerechnet werden kann – wie ein vergünstigter Stromtarif eben auch“, erläutert Lackmann.

Das nächtliche Blinken der Windräder hat bald ein Ende

Das rote Blinken der Windräder im Kreis Paderborn kann demnächst um bis zu 98 Prozent reduziert werden. „Möglich wird das durch einen Beschluss des Bundesrats Mitte Februar, mit dem die von der Branche langersehnte Transponder-Technik endlich anerkannt wurde“, freut sich WestfalenWIND-Geschäftsführer Michael Obst. Durch die Transponderlösung wird die nächtliche Befeuerung der Anlagen nur dann aktiviert, wenn sich Flugzeuge in der Nähe befinden. Dazu werden einzelne Anlagen in Windparks mit Receivern ausgestattet, die die Transpondersignale von sich nähernden Flugzeugen rechtzeitig empfangen können. Die Umrüstung der Windräder muss bis spätestens Juli 2021 erfolgen.

 „Wie schnell die neue Technik letztendlich bei uns zum Einsatz kommt, hängt von Umständen ab, die wir nicht beeinflussen können“, so Obst. Und damit meint er nicht nur die aktuelle Corona-Krise. Zwar ist die Transponder-Lösung seit Jahren getestet und erprobt, aber nach der Freigabe durch den Bundesrat muss erst die behördliche Zertifizierungs-Maschinerie durchlaufen werden. Geplant ist, im Kreis Paderborn die ersten Systeme schon im Herbst dieses Jahres zu installieren. Dann wäre in vielen Orten die im Volksmund so genannte “Wind-Disco” endlich beendet.  „Wir bereiten uns schon seit Monaten auf diesen Zeitpunkt vor, damit wir – wenn es soweit ist – sofort loslegen können“, erläutert WestfalenWIND-Geschäftsführer Michael Obst. Das Unternehmen koordiniert derzeit die Installation für viele Windkraftbetreiber im Kreis Paderborn. Denn: Es müssen nicht alle Anlagen mit einer Höhe von mehr 100 Metern ausgerüstet werden, es reicht innerhalb der Windparks ein flächendeckendes Signal-Netz zu spannen, um eine optimale Abdeckung zu erreichen.

WestfalenWIND hat sich aus eigenem Antrieb zusammen mit anderen Windkraftbetreibern im Kreis Paderborn schon früh mit der Frage auseinandergesetzt, wie man das nächtliche Blinken der Windkraftanlagen reduzieren kann. Gemeinsam mit der Elektronik-Firma Lanthan, dem Anlagenhersteller Enercon und dem Paderborner Technologie-Netzwerk Innozent OWL wurde bereits 2017 eine Lösung präsentiert. Es wurde ein System entwickelt, das die Anwohner deutlich entlastet hätte, indem der Abstrahlwinkel der Signalfeuer verändert wurde, um die Lichtbelästigung deutlich zu mindern. Zu Vorzeigezwecken wurde das System “Arc Siril“ im Windpark Asseln eingebaut und getestet. Diese Technik wurde zwar auch von der heimischen Politik damals unterstützt, kam aber zugunsten der aufkommenden Transponder-Methode flächendeckend dann doch nicht zum Einsatz.

Windkraftausbau in OWL kommt nicht von der Stelle – und keine Besserung in Sicht

Landesverband Erneuerbare Energien

Die Energiewende in Ostwestfalen-Lippe (OWL) ist ohne einen Ausbau der Windenergie zum Scheitern verurteilt. Darauf weist der Regionalverband Ostwestfalen-Lippe im Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) anlässlich der Zahlen hin, die die Bezirksregierung Detmold vergangene Woche zur Windkraftnutzung vorgestellt hat. Danach stagniert die Zahl der Windenergieanlagen in OWL. Die düstere Prognose des LEE-Regionalverbandes OWL: Im Jahr 2020 wird es nicht viel besser – und 2021 könnte es sogar einen Rückbau der Windenergie in OWL geben.

Zum Beginn des Jahres 2020 hat es 976 Windenergieanlagen gegeben – nur eine mehr als im Vorjahr. Die Ursachen für den Stillstand beim Windkraftausbau seit 2017 sind vielfältig:

  • Die Bundesregierung hat die bewährte Festpreisvergütung für Windstrom im Jahr 2017 durch ein Ausschreibungsmodell ersetzt. Dadurch steigen die Projektrisiken vor allem für kleine Betreiber und wird die Finanzierung von Projekten erschwert.

 

  • Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen betreibt durch restriktive Vorgaben im Landesentwicklungsplan (LEP) und willkürliche Abstandsregelungen eine aktive Windenergie-Verhinderungspolitik und sorgt für Planungsunsicherheiten bei den Kommunen.

 

  • Die Kommunen geben lautstarken Minderheiten nach, die einen Windenergieausbau vor Ort aus egoistischen Motiven verhindern wollen und verzetteln sich dann in politisch motivierten Flächenplanungen, die häufig rechtswidrig sind und juristisch keinen Bestand haben.

 

  • Durch Einwände von Wetterdiensten, der Flugsicherung und der Bundeswehr wegen angeblicher Beeinträchtigungen ihrer Einrichtungen werden Windenergie-Projekte immer wieder blockiert.

 

  • Umweltschützer – allen voran der Naturschutzbund Deutschland – flankieren die politisch motivierte Windenergie-Verhinderungspolitik, indem die wenigen genehmigten Projekte wegen angeblicher Beeinträchtigungen von Artenschutzbelangen beklagt werden. Davon sind sogar sog. Repowering-Projekte betroffen, also seit Jahren bestehende Windparks, die erneuert werden sollen.

Hochburg der Windenergienutzung ist der Kreis Paderborn mit 517 Anlagen – das sind 53 Prozent der insgesamt in OWL betriebenen Anlagen. Als Positivbeispiel für eine gelungene Flächenplanung im weitgehenden Einvernehmen mit der örtlichen Bevölkerung nennt der Branchenverband für Erneuerbare Energien die Stadt Lichtenau im Kreis Paderborn, die als „Windenergie-Hauptstadt“ von NRW gilt und in der dank Windenergie zehnmal so viel Strom erzeugt wie verbraucht wird.

Nachholbedarf gibt es vor allem in den Kreisen Höxter und Lippe, die zum großen Teil ähnlich gute Voraussetzungen für die Windenergienutzung wie der Kreis Paderborn aufweisen. Mit 19 bzw. 15 Prozent an der Gesamtzahl in OWL sind die Anteile in beiden Kreisen aber noch vergleichsweise gering. Daniel Saage vom Vorstand des LEE-Regionalverbandes OWL fordert daher: „Die Kommunen in den Kreisen Höxter und Lippe können und müssen für die Energiewende mehr tun.“

Kritik übt der LEE-Regionalverband OWL aber auch an anderen Kommunen, die zwar Lippenbekenntnisse zum Klimaschutz abgeben, aber dann den Ausbau der Windenergie torpedieren und ihrer Verantwortung für die Energiewende nicht gerecht werden. Beispielhaft wird auf die Klimakampagne OWL unter Federführung der Energieagentur NRW verwiesen, an der sich 64 Kommunen beteiligen. „Die Kampagne ist gut, hat in vielen Kommunen aber nur eine Feigenblatt-Funktion und wird nicht aktiv gelebt,“ bemängelt Jürgen Wrona aus Delbrück, Vorsitzender des LEE-Regionalverbandes OWL.

Hoffnung, dass der Windenergie-Ausbau in OWL im Laufe des Jahres noch in Schwung kommt, hat der LEE-Regionalverband OWL angesichts gescheiterter „Windenergiegipfel“ und negativer Signale aus der Landes- und Bundespolitik nicht. Im Jahr 2021 könnte aus der Flaute sogar ein Rückschritt werden. Denn am 1. Januar 2021 entfällt für alle Altanlagen, die bis zum Jahr 2000 errichtet worden sind, die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Die Forderung nach einer Nachfolgeförderung für Altanlagen hat die Politik bislang nicht aufgegriffen. Die Konsequenz ist absehbar: Die meisten Altanlagen können ohne Förderung nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und müssen stillgelegt werden. Das Ergebnis: Im Jahr 2021 könnte es in OWL weniger Windenergie geben als 2019 und 2020. „Das ist eine absurde Klimaschutz- und Energiewendepolitik“, kritisiert Wrona.

 

20 Jahre EEG: Ein Kommentar von Johannes Lackmann

Heute vor 20 Jahren wurde das Erneuerbare Energien-Gesetz in Deutschland eingführt. Akitv mitgestaltet wurde das Gesetz von Johannes Lackmann, Geschäftsführer WestfalenWIND GmbH, der damals Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE) war. Das Fachmagazin „Energate“ hat ihn im Rahmen des Jubiläums um einen Gastkommentar gebeten. Den vollständigen Text finden sie hier.

NRW-Kommunalwahl wird Klimawahl

Trotz Corona: „Die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen wird wieder eine Klimawahl werden“, ist der LEE-Vorsitzende Reiner Priggen mit Blick auf die Wahlergebnisse aus Bayern überzeugt. „Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen in den nächsten Monaten überzeugend darlegen, wie sie Klimaschutz und Energiewende voranbringen wollen.“

Klimaschutz und Energiewende werden trotz der Corona-Krise wichtige Themen der anstehenden Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. Reiner Priggen (Dipl.-Ing.), Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), ist überzeugt: „Im Moment diskutieren wir richtigerweise alle über Corona und Politik tut gut daran, diese Krise so schnell und gut wie möglich zu meistern. Allerdings erledigen sich deshalb andere Themen nicht von selbst. Die Menschen wollen überzeugende Antworten auf die Frage, wie wir auch wirtschaftlich die Krise bewältigen. Und dabei müssen Klimaschutz und Energiewende ganz vorne auf der Agenda stehen. Gerade erst haben in Bayern diejenigen gewonnen, die sich dafür einsetzen.“

Bei den Kommunalwahlen in Bayern haben sich etwa in Ingolstadt, Augsburg oder Regensburg Kandidatinnen und Kandidaten bei der OB-Wahl durchgesetzt, die Klimaschutz und Energiewende zu Ihren Kernthemen gezählt haben.

Die Energiewende wird vorrangig in den Kommunen gestaltet. Von der Solaranlage auf dem Schuldach bis zum Windpark am Ortsrand oder der Biogasanlage beim nächsten Bauern: Viele Kommunen fragen sich, was sie für die Energiewende tun können und wie die Kommunen wiederum davon profitieren. Reiner Priggen: „Wer sich ernsthaft für Klimaschutz einsetzen will, muss Erneuerbare Energien ausbauen. Damit sparen die Kommunen nicht nur ordentlich CO2 ein, sondern profitieren von geringeren Stromkosten, sind unabhängiger von Importen und steigern die kommunalen Einnahmen durch Verpachtung und Gewerbesteuer. Dazu schaffen die Erneuerbaren Wertschöpfung in der ganzen Region sowie Jobs und gefragtes Knowhow für die nächsten Jahrzehnte.“

Landesverband Erneuerbare Energien

Erneuerbaren-Verbände: Solarstromzubau droht Einbruch – gesamte Energiewende in Gefahr

Landesverband Erneuerbare Energien

Der Bundesregierung gelingt es nicht, im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Deckelung des Photovoltaikzubaus bei 52 Gigawatt installierter Leistung aufzuheben, obwohl ein eigener Beschluss das verlangt. Bei Erreichen des Solardeckels würde für viele neue Solarstromanlagen keine Vergütung mehr bezahlt werden. Die Verbände der Erneuerbaren Energien aus Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen fordern die Bundestagsabgeordneten auf, nun trotz der Corona-Krise schnell eine parlamentarische Gesetzesinitiative zu starten, um das drohende Aus für den Solarstromzubau noch zu verhindern.
Es ist ein Weckruf an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen. „Die Lage ist verzweifelt. Seit vielen Monaten gelingt es der Bundesregierung nicht, den Solardeckel zu entfernen, bei dessen Erreichen keine Vergütungen für Solarstrom mehr nach dem EEG bezahlt werden. Dies ist nicht nur ein Angriff auf die Solarenergie, sondern eine wohl überlegte Attacke auf die Energiewende insgesamt“, so Raimund Kamm, Vorsitzender des bayrischen Landesverbandes Erneuerbare Energien. Gemeinsam wenden sich die Vorsitzenden der Branchenverbände der Erneuerbaren Energien an die Bundestagsabgeordneten.

Einige Abgeordnete verhindern moderne Energieversorgung

Im Schatten der Corona-Krise versuchen einige politische Akteure die Energiewende auszubremsen. „Damit gefährden Sie insbesondere in den drei größten Bundesländern den wertvollen Beitrag, den der Solarstrom dort heute schon zu Wohlstand, Klimaschutz und dem Erhalt von qualifizierten Arbeitsplätzen leistet“, so Jörg Dürr-Pucher, Vorsitzender der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg. Zudem verhindern Sie eine zukunftsfähige Energieversorgung, insbesondere im ertragreichen Süden und in der Mitte Deutschlands.

„Jetzt ist die Stunde des Parlaments“, erklärt Reiner Priggen (Dipl.-Ing.), Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), „denn die Regierung ist nicht in der Lage, die Hindernisse für den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus dem Weg zu räumen. Somit muss jede und jeder Abgeordnete der Regierungsfaktionen sich fragen, wie er oder sie diese Blockade mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Wir brauchen eine Initiative aus der Mitte des Parlaments, um den drohenden Einbruch bei der Solarenergie noch abzuwenden.“ Klientelinteressen und eine schwer nachvollziehbare persönliche Abneigung weniger führender Wirtschaftspolitiker gegen Erneuerbare Energien verhindern den Zubau der günstigen Energieerzeugung gerade in den Solar-Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

„Wir stehen für ein breites Bündnis von Branchenfirmen und Handwerkern, Unternehmen, die Solarstromanlagen auf ihren Dächern errichten wollen, Landwirten, die ein zukunftsfähiges Standbein für ihre Betriebe suchen und für Millionen junger Menschen, die für den Klimaschutz auf die Straße gehen“, so die Vorsitzenden. Die Regierungsfraktionen sind gefordert, die Rahmenbedingungen für eine vernünftige, zukunftsfähige und klimafreundliche Energieversorgung, die eine überwältigende Mehrheit der Gesellschaft möchte, zu gestalten.

10 Milliarden-Konjunkturpaket mit Erneuerbaren Energien

Landesverband Erneuerbare Energien

Aufgrund der Blockade des Wirtschaftsflügels der Union liegen jährliche Investitionen in Erneuerbare Energien in Höhe von 10 Milliarden Euro brach, die gerade jetzt bei einem drohenden Wirtschaftsabschwung dringend benötigt werden. Allein in NRW könnten mindestens zwei Milliarden Euro investiert werden. Reiner Priggen fordert von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet Einsatz für die Erneuerbaren bei der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin.

Die Verbände der Erneuerbare-Energien-Wirtschaft fordern die Union auf, ihre Blockade gegen den Ausbau von Wind- und Solarenergie aufzugeben und damit ein Erneuerbare-Energien-Konjunkturpaket von bundesweit jährlich 10 Milliarden Euro zu ermöglichen. Derzeit wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien durch Beschränkungen wie den Solardeckel und Mindestabstandsdebatten bei der Windenergie massiv behindert, maßgeblich vom konservativen Wirtschaftsflügel von CDU und CSU.

Reiner Priggen (Dipl.-Ing.), Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), fordert daher im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag: „Wir haben mit der Energiewende ein riesiges klimafreundliches und zukunftsweisendes Investitionsprogramm, das wir sofort entfesseln können. Die Erneuerbare-Energien-Wirtschaft könnte für jährliche Investitionen in Höhe von 10 Milliarden Euro in Deutschland sorgen – mindestens. Und wenn Ministerpräsident Armin Laschet es schafft, dass der Wirtschaftsflügel der Union seine Blockadehaltung aufgibt, könnten allein in NRW Anlageninvestitionen von zwei Milliarden Euro getätigt werden.“

Aufgrund des politisch verursachten Zusammenbruchs des Windenergieausbaus haben sich Investitionen aufgestaut. Ausufernde Genehmigungsverfahren und fehlende Flächen vor Ort haben für Zurückhaltung in der Branche gesorgt. In Nordrhein-Westfalen und bundesweit haben reihenweise Kommunen wegen der Diskussion um pauschale Mindestabstände für Windräder ihre Flächenplanung eingestellt.

In der Solarbranche herrscht derweil große Verunsicherung durch den noch immer nicht aufgehobenen Solardeckel, der den EEG-geförderten Ausbau von Photovoltaikanlagen begrenzt. Branchenexperten gehen davon aus, dass das Fördermaximum von 52 Gigawatt in Kürze erreicht ist. Erste Finanzierer vergeben aufgrund der unsicheren Lage bereits keine Kredite mehr für Großprojekte.