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HomeAutor: Sonya Harrison

WestfalenWIND und ENERCON unterzeichnen Vertrag über 20 Windenergieanlagen

Der langjährigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen ENERCON und WestfalenWIND wird ein weiteres erfolgreiches Kapitel hinzugefügt. Für Windenergie-Projekte in Bad Berleburg und Erndtebrück im Kreis Siegen-Wittgenstein hat das Planungsbüro WestfalenWIND 20 ENERCON-Windenergieanlagen vom Typ E-175 EP5 mit je rund 6 MW Leistung und zwei Umspannwerke beim Hersteller aus Aurich bestellt. Die Projekte entstehen in enger Zusammenarbeit mit der Wittgenstein-Berleburg´schen Rentkammer, die die Flächen vor Ort bereitstellt. Jede Anlage hat eine Höhe von rund 240 Meter (inklusive Rotorblatt) und liefert den Jahresstrom für 4.500 Haushalte. Alle Anlagen zusammen versorgen demnächst also rund 90.000 Haushalte mit sauberem Strom direkt aus der Region.

„Wir freuen uns, dass die Verträge unterzeichnet sind, und sehen der Entstehung der Windparks gemeinsam mit unserem Partner ENERCON mit Spannung und Vorfreude entgegen“, so Florian Janzen, Prokurist Einkauf, WestfalenWIND.

„Unser ganzes Team ist begeistert, dass wir einen weiteren Meilenstein auf dem gemeinsamen Weg mit unserem langjährigen Partner WestfalenWIND erreicht haben und wir freuen uns sehr auf die Umsetzung dieser Projekte“, ergänzt Benjamin Seifert, ENERCON Regionalleiter Zentral- und Nordeuropa.

Start für die Umsetzung der Projekte ist im Frühjahr 2026. Die E-175 EP5 ist ENERCONs aktuelles Topmodell. Der Anlagentyp verfügt über 175 Meter Rotordurchmesser und zählt zu den leistungs- und ertragsstärksten Onshore-Windturbinen auf dem europäischen Markt.

Verhinderungstaktik des Kreises Lippe ist gescheitert: WestfalenWIND begrüßt Genehmigung für Windpark Gauseköte

Mit großer Freude hat die WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG die Nachricht über die Erteilung der Genehmigung für den Windpark Gauseköte entgegengenommen. Seit einigen Jahren hatte man darum gerungen. Gleichwohl herrscht Verwunderung über die Argumentation der unterlegenen Behörde. „Der Kreis Lippe tut so, als habe er Schadenersatzansprüche abwenden wollen. Tatsächlich musste er die Anlagen genehmigen, weil er ansonsten rechtswidrig gehandelt hätte. Fakt ist nämlich, dass es keinen Grund gab, die Anlagen nicht zu genehmigen“, macht Planungs-Geschäftsführer Lasse Tigges für die Betreiberseite deutlich und fügt hinzu, dass der Richter diese Auffassung beim Erörterungstermin in Richtung der Behördenvertreter nochmals sehr deutlich geäußert hätte.

Wie der Kreis Lippe laut Pressemitteilung von der rechtlichen Auffassung des OVG nach eigener Aussage „überrascht“ gewesen sein kann, erschließt sich WestfalenWIND nicht ansatzweise. „Allen Verfahrensbeteiligten müsste mehr als klar gewesen sein, dass die im Februar erfolgte Ablehnung des Windparks keinen Bestand haben kann, weil das OVG schon im Februar letzten Jahres keine Gründe gegen das Projekt sah und diese deutliche Botschaft schon damals der Genehmigungsbehörde mit auf den Weg gab“, so Tigges.

„Der Kreis Lippe ist mit seiner Verhinderungstaktik krachend gescheitert. Die Anlagen hätten schon im vergangenen Jahr genehmigt werden müssen. Nicht umsonst gab es von unserer Seite eine Untätigkeitsklage gegen die Behörde“. Diese und das bevorstehende Inkrafttreten des Regionalplans haben den zeitlichen Druck auf eine positive Entscheidungsfindung erhöht.

Der Kreis Lippe versucht nun, sich mit fadenscheiniger Begründung aus der Verantwortung zu stehlen. Es ist schon bemerkenswert, dass die Behörde trotz umfassender und kostspieliger externer juristischer Beratung nicht in der Lage ist, die aktuelle Gesetzeslage richtig einzuschätzen. „Wir sind froh, dass wir das Projekt, für das Jahre lang gekämpft haben, nun endgültig angehen können – mit dem Einvernehmen der beteiligten Kommunen und der Zustimmung aus der Wirtschaft, zu deren Wohle die Windenergie vor Ort erheblich beitragen wird“, so Lasse Tigges

Finanzielle Beteiligung an der Windkraft wieder möglich: BürgerWIND Westfalen sammelt Geld für neue Energiewende-Projekte ein

Die BürgerWIND Westfalen eG öffnet ab heute erneut ihre Pforten für neue Mitglieder und neues Kapital. Die diesmal angestrebte Kapitalsumme von 16 Millionen Euro ist die höchste in der Geschichte der Energiegenossenschaft. Außerdem dürfte es NRW-weit die bisher finanziell umfangreichste Möglichkeit der Bürgerbeteiligung an der Windenergie sein. Das Geld soll in Windkraftprojekte im Kreis Siegen-Wittgenstein (Bad Berleburg) und im Kreis Soest (Anröchte) investiert werden. Dass die angepeilte Summe erreicht wird, dessen ist sich Catharina Hoff vom Vorstand der BürgerWIND sicher: „Bei den letzten Aufrufen im Kreis Paderborn und in Warstein war das Interesse aus der Bevölkerung riesig. Insbesondere im Kreis Paderborn, wo diese Form der genossenschaftlichen Bürgerbeteiligung an der Windkraft schon lange etabliert ist, sind wir nahezu überrannt worden.“  

Das Angebot der BürgerWIND Westfalen eG sei bewusst niederschwellig gehalten, damit möglichst viele Menschen in die Energiewende investieren und folglich von ihr profitieren können, erklärt Hoff weiter. Demnach ist eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft bereits ab 500 Euro möglich, das entspricht einem Anteil an der BürgerWIND. Jedes Mitglied kann mehrere Anteile erwerben, die maximale Anlagesumme beträgt 100.000 Euro. Alle Mitglieder sind bei der jährlichen Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Seit der Gründung der Genossenschaft konnten pro Jahr Dividenden in Höhe von rund 5 Prozent der Anlagesumme ausgezahlt werden. Dieser Prozentsatz werde auch weiterhin angestrebt, so Hoff.

Den Aufruf zur Beteiligung an der Genossenschaft richten die Verantwortlichen der BürgerWIND Westfalen eG insbesondere an die Bürgerinnen und Bürger in dem von der Windkraft geprägten Kreis Paderborn, seinen Nachbarregionen und dem Kreis Siegen-Wittgenstein, in dem eines der Projekte realisiert werden soll. „Unser erklärtes Ziel war und ist es, dass vor allem die Menschen von der Windkraft profitieren, die die Anlagen mehr oder weniger vor der Haustür haben“, macht Catharina Hoff deutlich.     

Die Erfassung der Beitrittsdaten erfolgt in digitaler Form. Dazu stehen ab Mittwoch, 05.02.2025 die Antragsunterlagen unter www.buergerwind-westfalen.de zum Ausfüllen bereit. Die Beitrittserklärung erhält aber erst dann ihre Gültigkeit, wenn sie vom Antragsteller vollständig unterzeichnet über den Postweg an die Genossenschaft geschickt wurde. Wer Hilfe beim Antrag benötigt oder keinen Zugang zum Internet hat, kann sich gerne telefonisch an die Genossenschaft unter Tel. 0 52 51/68 25-7 19 wenden.

Die BürgerWIND Westfalen eG wurde 2013 gegründet und ist die finanzstärkste Genossenschaft in NRW. Sie hat über 2000 Mitglieder und ist an acht Windparks beteiligt. Zusätzlich betreibt sie vier eigene Windenergieanlagen (zwei davon im Bau).

WestfalenWIND verabschiedet sich von der Plattform „X“ (ehemals Twitter)

Heute ist der Tag der Amtseinführung von Donald Trump als 47. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. Und es ist der Tag, an dem wir uns als Unternehmen endgültig von der Kommunikationsplattform X (früher Twitter) verabschieden. Dass wir ausgerechnet heute den „eXit“ vollziehen, ist zwar Zufall, aber irgendwie auch passend. Wir nutzen den Kanal bewusst schon seit Monaten nicht mehr, daher ist es nur konsequent, ihn zu deaktivieren. Die aktuellen Äußerungen und Handlungen von Elon Musk, insbesondere seine Einmischung in den laufenden Bundestagswahlkampf, dem Verbreiten rechter Narrative und Falschbehauptungen, lassen uns keine andere Wahl. Wir wollen dieses Netzwerk, das wir lange als Informationsquelle geschätzt haben, mit unserer Präsenz nicht länger unterstützen und in Gang halten. Wir wollen auch nicht zum wirtschaftlichen Erfolg eines Mannes beitragen, der mit seinem Geld die Wiederwahl eines klimawandelleugnenden Despoten zum Präsidenten der USA unterstützt hat. Auch deshalb haben wir uns schon vor einiger Zeit entschieden, kein Tesla-Modelle mehr in unsere E-Auto-Flotte aufzunehmen.

Wir blieben weiter auf Instagram und Facebook präsent, haben aber nach dem Kniefall von Mark Zuckerberg vor Trump auch diese Plattformen kritisch im Blick. Selbstverständlich sind wir auch weiterhin auf LinkedIn zu finden.

Windenergieausbau zieht deutlich an – WestfalenWIND kritisiert Regionalplanungen

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW begrüßt, dass die angekündigte Windenergie-Offensive im Land 2024 deutlich Fahrt aufgenommen hat. Der bundesweite Spitzenwert an neuen Genehmigungen lässt für die kommenden Jahre hoffen. Der Windenergieausbau in NRW hat deutlich Fahrt aufgenommen: Im vergangenen Jahr sind nach einer vorläufigen Auswertung der Fachagentur Wind und Solar landesweit 154 Windenergieanlagen mit einer Brutto-Leistung von 748 Megawatt (MW) neu in Betrieb gegangen. Nur im Jahr 2017 gab es in NRW mit 881 MW ein noch größeres Ausbauplus. Da in den zurückliegenden zwölf Monaten auch ältere Anlagen abgebaut wurden, beträgt der Nettozuwachs 626 MW. Damit war NRW im vergangenen Jahr sowohl beim Brutto- als auch beim Nettozubau bundesweit die Nummer eins. Positiv stimmt Hans-Josef Vogel, den Vorsitzenden des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) ebenfalls, dass die Genehmigungsbehörden bis zum Jahreswechsel grünes Licht für rund 680 neue Windenergieanlagen mit über 4.000 MW Leistung erteilten. „Im Bundesländervergleich ist NRW damit mit großem Abstand ganz weit vorne“, so Vogel. „Was vor Jahren noch undenkbar war, ist heute Fakt: NRW ist bundesweit das Windenergie-Land Nummer eins.“ Das spiegelt sich auch bei Genehmigungsfristen wider: Im Durchschnitt haben die Behörden im vergangenen Jahr nach 17 Monaten grünes Licht für ein neues Windenergieprojekt gegeben. Im Jahr zuvor dauerte das Genehmigungsverfahren noch knapp 25 Monate. Vogel: „Die Entbürokratisierung wirkt. Es ist noch mehr drin, wie einzelne Verfahren mit einer Dauer von nur neun Monaten zeigen.“ Der Koalitionsvertrag der beiden Regierungsparteien sieht für diese Legislaturperiode den Betriebsbeginn von zusätzlich mindestens 1.000 neuen Windenenergieanlagen vor – rechnerisch heißt das 200 Anlagen pro Jahr. Sollten die 2024 genehmigten 680 Windenergieanlagen in den kommenden zweieinhalb Jahren allesamt in Betrieb gehen, dürfte die Landesregierung ihr 1.000 Anlagen-Ziel beim Bruttozubau schaffen. Seit dem Regierungswechsel im Frühsommer 2022 sind landesweit bereits rund 320 neue Windenergieanlagen ans Netz gegangen. Dazu Hans-Josef Vogel: „Hier zeigt sich der Erfolg von Paragraf 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, wonach Erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der Sicherheit dienen. Dieser grundsätzliche Abwägungsvorrang, der auf dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes erfolgt, ist zunehmend bei der Verwaltung angekommen.“ Gleichzeitig müsse das Tempo beim Windenergieausbau jedoch weiter gesteigert werden, damit die Landesregierung ihre eigenen Ziele erreicht und aus den Genehmigungen letztlich auch konkrete Anlagen entstehen. „Denn Genehmigungen allein erzeugen noch keine Kilowattstunden“, so Hans-Josef Vogel. Bei diesem dynamischen Windenergieausbau ist es für den LEE NRW umso wichtiger, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger sowie Industrie- und Gewerbebetriebe konkret vom Windenergieausbau profitieren. „Dafür schaffen das von der Landesregierung Ende 2023 auf den Weg gebrachte Bürgerbeteiligungsgesetz und Bürgerstromtarife vor Ort eine gute Basis“, betont Vogel. Ausbaufähig sei aber die direkte Strombelieferung von Industrie- und Gewerbebetrieben aus einem benachbarten Windpark. Windstrom sorge für günstigere Strompreise und niedrigere CO2-Kosten für die heimische Wirtschaft. „Diese Option wird landesweit bislang kaum genutzt. Unsere Idee eines Industrie-Windstrom-Pakts ist von der Landesregierung bislang leider nicht aufgegriffen worden“, bedauert der LEE NRW-Vorsitzende. Damit es in zwei, drei Jahren nicht zum Einbruch beim Windenergieausbau kommt, drängt der LEE NRW auf die rasche Ausweisung neuer Flächen. Für neue Standorte sollen die Regionalpläne sorgen, die derzeit in den sechs Planungsregionen vorbereitet werden. „Wir dürfen die aktuell positive Entwicklung nicht abreißen lassen“, sagt Andreas Düser, Geschäftsführer der WestfalenWIND Planungs-GmbH & Co. KG, „daher brauchen wir rechtssichere und für die moderne Windenergietechnologie nutzbare Flächen, um so für Investoren und Betreiber Planungssicherheit zu schaffen sowie den Windenergieausbau weiter voranzubringen.“ Die meisten der bislang vorliegenden Planentwürfe werden nach seiner Einschätzung auch aufgrund fehlender verbindlicher Vorgaben durch das Land diesen Anforderungen nicht gerecht. So enthält beispielsweise der Kölner Regionalplanentwurf zahlreiche Flächen, bei denen deutliche Höhenbegrenzungen für neue Windenergieanlagen aufgrund zweier Militärflughäfen absehbar sind. Ein Betrieb von Windenergieanlagen wird sich dort wirtschaftlich nicht rechnen. Im Regierungsbezirk Detmold sollen sich die auszuweisenden Flächen zu 90 Prozent auf die beiden Kreise Höxter und Paderborn konzentrieren, was vor Ort zu Unmut bei Politik und Verwaltung führt. Außerdem soll in Ostwestfalen wie auch im Regierungsbezirks Arnsberg durch die Hintertür der umstrittene 1.000-Meter-Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnsiedlungen wieder eingeführt werden, den der Landtag im Sommer 2023 abgeschafft hatte. Für das Münsterland sieht der Entwurf für den neuen Regionalplan zu einem Drittel Flächen vor, die für die Errichtung neuer Windenergieanlagen schlichtweg ungeeignet sind. Andreas Düser: „Es sind noch reichlich Korrekturen notwendig, die schnell kommen müssen, damit der Windenergieausbau im Land nicht an Fahrt verliert.“

Neue Zahlen: Aufwind für den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW begrüßt, dass immer mehr neue Windenergieanlagen im Energieland Nr. 1 in Betrieb gehen. Damit es bei diesem positiven Trend in NRW bleibt, ist es unverzichtbar, dass die gegenwärtige Aufstellung der neuen Regionalpläne schnell abgeschlossen wird und zunehmend Industrie- und Gewerbebetriebe von den Vorteilen der Windenergie profitieren können. Der Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen gewinnt, wie erhofft, weiter an Fahrt: Bis Ende Oktober sind landesweit 117 Windenergieanlagen mit einer Brutto-Leistung von 575 Megawatt (MW) neu in Betrieb gegangen. Mit Blick auf Rückbau und Austausch von älteren Anlagen ergibt das einen Nettozuwachs von 475 MW. „Bis Jahresende könnte der Brutto-Zubau bis auf rund 700 Megawatt anwachsen“, prognostizierte Jürgen Quentin von der Fachagentur Wind und Solar auf den 12. „Windenergietagen NRW“, die der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) am 21. und 22. November in Bad Driburg veranstaltet. „700 Megawatt wären der zweithöchste Leistungszuwachs, den es in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen 30 Jahren gegeben hat.“ Bei dem Branchentreff mit deutlich über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zeigte sich Quentin optimistisch, dass NRW die alte Rekordmarke von 881 MW brutto aus dem Jahr 2017 im nächsten oder übernächsten Jahr übertrifft. Den langjährigen Windenergie-Experten stimmen die bis Ende Oktober erteilten Genehmigungen für mehr als 550 neue Anlagen mit über 3.300 MW Leistung „sehr positiv“: „Noch nie in der bundesdeutschen Geschichte wurde in einem Jahr nur annähernd so viel Windenergieleistung genehmigt wie in diesem Jahr in NRW – dabei ist das Jahr noch nicht zu Ende!“ Auf diesen Aufwind hat der LEE NRW seit Amtsantritt der schwarz-grünen Landesregierung gesetzt. „Gerade in diesen unsicheren Zeiten bringt die Windenergie positives Wirtschaftswachstum und steuert einen großen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele bei“, betonte der Vorsitzender Hans-Josef Vogel. Damit diese positive Entwicklung anhält, ist es für ihn wichtig, dass die aktuell laufende Aufstellung der Regionalpläne und die damit verbundene Ausweisung neuer Flächen zügig abgeschlossen werden: „Das sind die Voraussetzungen für zügige Genehmigungen und ein schnelles Errichten neuer Anlagen. Das damit verbundene Wirtschaftswachstum kommt allen zugute.“ Deshalb ist es für den LEE wichtig, dass die Regionalräte vom Rheinland bis nach Ostwestfalen: mit den Plänen, wie von der Landesregierung angekündigt, im kommenden Jahr fertig werden,
nur wirklich geeignete Flächen ausweisen, um nicht später in neuen aufwändigen Verfahren Korrekturen vornehmen zu müssen und
bei den Flächenausweisungen möglichst die Vorstellungen der Kommunen berücksichtigen, um späteren Streit zu vermeiden. Für den LEE NRW kommt es außerdem darauf an, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger sowie heimische Industrie- und Gewerbebetriebe unmittelbar von der Windenergie profitieren. „Bei Windparks bieten sich Bürgerbeteiligungen aller Art an, von direkten finanziellen Beteiligungen bis hin zu günstigen Einwohnerstromtarifen vor Ort. „Die Landesregierung muss zudem den von uns am Jahresanfang vorgestellten Industrie-Windstrom-Pakt auch gegenüber dem Bund forcieren, damit die Wirtschaft für ihre Wettbewerbsfähigkeit zunehmend den preiswerten Windstrom nutzen kann.“ Vogel: „Bestehende bürokratische Hemmnisse wie die 5 km Begrenzung für eine Direktleitung müssen abgeräumt werden. Dadurch werden gegenwärtig rund 80 Prozent aller möglichen Industriedirektbelieferungsprojekte verhindert.“ Wie erfolgreich Bürgerbeteiligungen an Windparks sein können, davon muss Catharina Hoff niemand überzeugen. Sie ist Vorständin der Bürgerenergiegenossenschaft BürgerWIND Westfalen mit Sitz in Paderborn, die mit rund 2.000 Mitgliedern und einem Anlagevermögen von rund 40 Millionen Euro zu den landesweit größten Bürgerenergiegenossenschaften zählt: „Die drei Millionen Euro, die wir für unser jüngstes Projekt einwerben wollten, waren in kürzester Zeit zusammen. Und das, obwohl es um eine Beteiligung an einem Windpark ging, der vor Ort durchaus umstritten ist.“ Deshalb könne ihre Genossenschaft aktuell keine neuen Mitglieder aufnehmen: „Das wird erst wieder möglich sein, wenn wir uns an neuen Projekten beteiligen können“. Positiv bewertet Hoff das von der Landesregierung Ende vergangenen Jahres beschlossene Bürgerbeteiligungsgesetz: „Damit sind wirklich alle Betreiber gefordert, etwas für die Bevölkerung vor Ort zu tun.“ Sie ist davon überzeugt, dass nur mit solchen Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung die von der Landesregierung geplante Windenergie-Offensive zu machen sein wird. Für den LEE NRW ist der forcierte Ausbau der Windenergie in allen Landesteilen alternativlos. „Die Landesregierung hat nicht nur mit dem Ziel von zusätzlich 1.000 neuen Windenergieanlagen im Koalitionsvertrag, sondern auch mit dem für 2030 vereinbarten Ausstieg aus der Kohleverstromung und -förderung die Erwartungen an einen dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien zurecht deutlich erhöht. Deshalb muss Schwarz-Grün bei der Windenergie das Ausbautempo hochhalten!“, unterstrich Vorsitzender Hans-Josef Vogel in Bad Driburg. Einig war sich die dort versammelte Windbranche, dass neben dem Windenergieausbau weitere Aufgaben durch eine neue Bundesregierung erledigt werden müssen, damit die Stromkosten durch die Erneuerbaren Energien gesenkt und die Versorgungssicherheit erhöht werden können. Vogel nannte die Entwicklung eines neuen Marktdesigns mit mehr Marktverantwortung der Erneuerbare Energien, den Netzausbau, ein flexibles Backup-System auch durch die Flexibilisierung von Bioenergie, die systemdienliche Kraft-Wärme-Kopplung, Batteriespeicher und Elektrolyseure. Außerdem sollte Windstrom, der heute nicht genutzt werde, vor Ort in Wasserstoff umgewandelt und gespeichert werden. Der LEE NRW-Vorsitzende: „Auch die künftige Bundesregierung ist an das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot gebunden, was ein eindeutiger Auftrag für den dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien bedeutet.“

Info-Messe zum Windpark Rennweg

Kurz vor Beginn weiterer Bauarbeiten im zukünftigen Windpark Rennweg informiert die Betreibergesellschaft über die anstehenden Maßnahmen. Laut Windpark Rennweg Betriebs GmbH & Co. KG werden in den nächsten Wochen weitere, vorbereitende Arbeiten zu Verlegung der Kabeltrasse durchgeführt. Aktuell werden vor Ort Schutzrohre geschweißt, in denen später die Kabel verlegt werden. Danach werden die Waldwege aufgefräst, um die Schutzrohre in die Erde zu bringen.

Abseits des Windparks, der von der WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG geplant wird, laufen verschiedene Ausgleichsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Diese Ausgleichsmaßnahmen dienen als Kompensation für die in Anspruch genommenen Flächen im Windpark Rennweg. So legt die Rennweg Betriebs GmbH & Co. KG aktuell mehrere Verstecke für Wildkatzen an und hat vor kurzem ein Nahrungsgebiet für den Schwarzstorch nach Vorgaben der Umweltbehörde optimiert. 

Geschäftsführer Marcel Papenfort macht noch einmal deutlich: „Wir stehen jederzeit für Fragen zu dem Projekt zu Verfügung“. In diesem Zusammenhang verweist er auf eine ohnehin geplante Infomesse Mitte Mai. Dort können sich alle Bürgerinnen und Bürger in der Schützenhalle in Sichtigvor über den Windpark Rennweg informieren. „Wir haben diverse Gutachter eingeladen, die in dem Projekt involviert sind. Und natürlich sind wir als Betreiber auch vor Ort. Im persönlichen Gespräch können so Fragen gezielt gestellt und beantwortet werden.“, erläutert Papenfort. Die öffentliche Veranstaltung findet am Samstag, 11. Mai von 10 bis 14 Uhr statt.

Anlagenwechsel für Windpark Rennweg genehmigt

Im Windpark Rennweg produzieren zukünftig modernste Anlagen des Herstellers Enercon sauberen Strom. Der Kreis Soest hat die Änderung des Anlagentyps genehmigt. Die Windpark Rennweg GmbH hatte im Oktober den Wechsel von Siemens Gamesa auf Enercon beantragt, weil die ursprünglich geplanten Anlagen nicht mehr auf dem Markt verfügbar waren. Die nun genehmigten Anlagen gehören zur neuesten Generation des Herstellers aus Aurich und haben eine Leistung von 6 MW. „Wir sind froh, dass die Änderungsgenehmigung jetzt erteilt wurde. Wir werden nun in enge Abstimmung mit Enercon gehen“, freut sich Marcel Papenfort, Geschäftsführer der Rennweg GmbH. Die Freude ist nicht unbegründet: Insgesamt 21 Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange waren erneut an dem Verfahren beteiligt. Bedenken wegen der Umstellung auf den neuen Anlagentypen hatte keine von Ihnen.

Währenddessen laufen die bauvorbereitenden Maßnahmen im zukünftigen Windpark Rennweg. Laut Papenfort soll noch im April mit dem Verlegen der Kabel in den Wegen begonnen werden. Ab Mitte Mai starten dann die Arbeiten an den Kranstellflächen. Weitere Informationen erfolgen in den nächsten Wochen.

Gauseköte-Urteil wirkt bis in Bundes- und Landesplanung: Rechtsanwalt von WestfalenWIND ordnet Aussagen ein

Das umfassende Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zum geplanten Windpark Gauseköte liegt jetzt vor. Auf 120 Seiten machen die Richter noch einmal dezidiert deutlich, dass sieben der insgesamt 13 geplanten Anlagen weder die Luftsicherheit noch die Landesverteidigung gefährden würden. Eben dies hatte u.a. der Kreis Lippe aber mit großem Nachdruck behauptet. Weitere sechs Anlagen, die von WestfalenWIND beantragt wurden, sind unzulässig, weil sie in einer Flugbeschränkungszone liegen.

Ein Aspekt der Urteilsbegründung könnte für die Landesregierung zum Problem werden: Der Kreis Lippe hatte bei der Urteilsverkündung im Februar argumentiert, dass ein positives Urteil des OVG bezüglich der geplanten Anlagen nutzlos sei, da die künftige Regionalplanung Windenergieanlagen auf Waldflächen ohnehin ausschließen werde. In der Überbrückungsphase bis zum Inkrafttreten des Regionalplan gelte der sogenannte Lenkungserlass der Landesregierung aus dem vergangenen Jahr. Er besagt, dass Windenergieprojekte, die dem zukünftigen Regionalplan entgegenstehen könnten, bis zu dessen Inkrafttreten auf Eis gelegt werden können. Der dann gültige Regionalplan hätte das Vorhaben endgültig verhindert, so offenbar die Einschätzung des Kreises Lippe. Dieser Argumentation hat der Richter jetzt einen Strich durch die Rechnung gemacht.

In der Urteilsbegründung wird ausdrücklich stellt das OVG ausdrücklich fest, dass ein Ausschluss von Plänen in einer Übergangsphase nach neuem Recht gar nicht zulässig ist. Rechtsanwalt Franz-Josef Tigges, der den Windpark-Planer WestfalenWIND vor Gericht vertreten hat, geht davon aus, dass der damit gerade beschlossene Landesentwicklungsplan jetzt schon in Teilen rechtswidrig ist. Denn darauf fußt der fragliche Lenkungserlass. Tigges misst der Entscheidung des Richters eine bundesweite Bedeutung zu: Für die Genehmigungspraxis habe das zur Folge, dass es Genehmigungsbehörden verwehrt sein dürfte, im Vorgriff auf erst in Zukunft zu erwartende Regionalpläne aktuell Windenergievorhaben zu blockieren. „Sind die Genehmigungen erst einmal erteilt, können später in Kraft tretende Regionalpläne daran nichts mehr ändern“, so Tigges.

Wie aus Windstrom Wärme werden soll: Drei Firmen aus dem Kreis Paderborn entwickeln Wärmekonzept für die Zukunft

Durch das geplante Heizungsgesetz rückt die Wärmeplanung in den Fokus der Kommunen. Bis 2028 müssen Städte und Gemeinden ermitteln, wo unter anderem Nah- oder Fernwärmenetze möglich sind. Im Kreis Paderborn könnte beim Aufbau solcher Netze Strom aus Windenergieanlagen eine zentrale Rolle spielen. Denn die 530 Windräder auf Kreisgebiet produzieren schon jetzt deutlich mehr Strom als vor Ort verbraucht wird. Da macht es Sinn, diesen Strom zu nutzen, um neben der Stromversorgung damit auch die Wärmeversorgung in der Region bezahlbar und klimaneutral zu gestalten.

Diese Idee verfolgen seit Monaten drei regionale Unternehmen, die jetzt ihre Kompetenzen in einer gemeinsamen Firma gebündelt haben. Unter dem Namen WestfalenLandWärme wollen der Paderborner Windparkbetreiber WestfalenWIND, das Windkraftplanungsbüro LSF und der Wärmeexperte, die Hubert Niewels GmbH aus Bad Lippspringe, die Wärmeversorgung im Kreis Paderborn zukunftsfähig machen. Die WestfalenLandWärme will künftig mit von Windstrom betriebenen Großwärmepumpen Wärme erzeugen und diese über ein Wärmenetz an Haushalts- und Industriekunden abgeben. Um es für die Abnehmer preisgünstig zu gestalten, soll der Strom vor allen Dingen dann genutzt werden, wenn das Angebot am Strommarkt groß ist und die Strompreise an der Börse entsprechend niedrig sind. Deshalb soll ein Wärmespeicher zum Einsatz kommen, der es möglich macht, den Strom in Form von Wärme zu speichern, wenn er günstig ist und die Wärme dann ausreichend zur Verfügung zu haben, wenn sie benötigt wird.

„Mit unseren Planungen sind wir der kommunalen Wärmeplanung voraus. Da sind wir schon einige Schritte weiter“, sagt Reinhard Laing, Geschäftsführer der WestfalenLandWärme GmbH. Problematisch bei der Umsetzung solcher Wärmekonzepte seien noch die komplizierten gesetzlichen Rahmenbedingungen, so Laing weiter. „Davor müssen wir unsere Kunden schützen. Am Ende sollen die nur den Anschluss beauftragen, den Rest übernehmen wir.“

Zielgruppe sind vor allem Gewerbetriebe und die Kommunen, die große Wärmebedarfe haben. „Denen wollen und müssen wir bei dieser komplexen Herausforderung unter die Arme greifen. Denn wir bringen das nötige Knowhow für eine verbraucherorientierte Wärmeplanung mit“, sagt Mitgeschäftsführer Matthias Stolte, der auch für die Hubert Niewels GmbH tätig ist und viele große Wärmeabnehmer in der Region betreut und deren Wärmebedarfe kennt, die es künftig zu bündeln gilt.