Die Photovoltaik entfesseln – Eigenversorgung für 15 ct/kWh

Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für PV-Eigenverbrauchsanlagen

Das EEG war für die Markteinführung der PV ein notwendiges Instrument und im Ergebnis sehr erfolgreich. Heute hat eine durchschnittliche PV-Anlage 7 kWp und macht einen Umsatz von weniger als 800 €/a. Sie ist ein Stück normaler Haustechnik geworden, wird aber immer noch organisiert wie ein Gewerbebetrieb. Die Bürokratie wurde mit dem Mieterstrommodell noch auf die Spitze getrieben.

Vorschlag:

  • PV-Anlagen für Eigenstromnutzung erhalten keine Vergütung mehr aus dem EEG
  • Der Betreiber hat die Anlage vor Errichtung beim Netzbetreiber anzumelden mit Höhe der installierten Leistung. Der Strombezug aus dem Netz und die Einspeisung von nicht selbstverbrauchtem PV-Strom in das Netz werden über einen saldierenden Zähler ohne Rücklaufsperre erfasst und gegeneinander aufgerechnet. (Net-Metering)
  • Der Betreiber zahlt neben der üblichen Jahresgrundgebühr ein monatliches PV-Netzentgelt von ca. 4 €/kWp. Soweit er im Abrechnungsjahr mehr Strom aus dem Netz bezieht, als er einspeist, zahlt er dafür neben dem Strompreis die üblichen Netzentgelte und Umlagen an seinen Versorger
  • Überschüssige Netzrückspeisungen im Abrechnungszeitraum (1 Jahr) werden zum Marktwert an der EEX vergütet.
  • Hauseigentümer und Mieter können sich zu einer Net-Metering-Einheit zusammenschließen (keine Vorgaben, keine EEG-Umlage, volle Vertragsfreiheit)

Begründung

Entbürokratisierung:

Beim Netzbetreiber (NB) entstehen bei einer 7 kW-Anlage Verwaltungskosten bis zu 200 €/a (Angabe Stadtwerke Steinfurt). Beim Anlagenbetreiber entstehen für Gewinnermittlung, Steuererklärung etc. mindestens weitere 200 €/a. Wenn man gegenüber dem Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ausschließt, wird die Anlage wie ein Gewerbetrieb behandelt incl. IHK-Pflichtmitgliedschaft etc. Nicht bekannt sind die spezifischen Kosten bei den Finanzämtern und bei den Übertragungsnetzbetreibern für den Wälzungsprozess. Nur der bekannte Teil der Verwaltungskosten beträgt also schon 6 ct/kWh.

Netzentgelte und Ausgleichsenergie:

Dem Trend, sich durch Eigenerzeugung und Heimspeicher schrittweise von der Mitfinanzierung des Stromnetzes zu entziehen, kann durch Pauschalentgelte bezogen auf die installierte PV-Leistung entgegengewirkt werden. 4 €/kWp sind so kalkuliert, dass der NB nach heutigem Stand im Schnitt ebenso viel Netzentgelt bekommt wie von Kunden ohne PV.
Mit eingerechnet ist hier die Beschaffung der Ausgleichsenergie: die Wertigkeit eines PV-Einspeiseprofils liegt an der Börse etwas unter dem Beschaffungsprofil für Haushaltsstrom. Der NB soll die Ausgleichsenergiemengen im Rahmen von Ausschreibungen von Stromhändlern beschaffen (Unbundling). Die aggregierte Beschaffung für ein Netzgebiet verursacht nur einen kleinen Bruchteil der Beschaffungskosten, die jeder Netzkunde bei Einzelbeschaffung aufwenden müsste, weil das Netz selbst eine weitgehende Ausgleichsfunktion hat für die Ungleichzeitigkeiten in den Verbrauchsprofilen der Kunden.

Anreiz zur Sektorenkopplung:

Ein unbürokratisches Net-Metering Modell macht die Eigenstromerzeugung so günstig, dass ein Anreiz besteht, PV-Anlagen groß zu dimensionieren, sodass möglichst viele Anwendungen (Haushaltsstrom, Wärme und E-Mobilität) durch die Eigenstromerzeugung abgedeckt werden. Durch Net-Metering wird das Verteilnetz zu einer Austauschplattform für Strom. Zeitunkritische Verbräuche (Wärme, Kälte und Laden von E-Fahrzeugen) lassen sich vom Stromhändler und zur Einhaltung der Systemgrenzen vom NB so steuern, dass der Kunde keine Tarifnachteile hat. Kostengünstige Eigenstromerzeugung ermöglicht endlich die Erschließung der gigantischen Dachflächenpotenziale in den Innenstädten. Das bedeutet:

  • Weniger Strombezug aus den vorgelagerten Netzen von außerhalb,
  • Weniger Transportverluste in der Fernübertragung,
  • Mehr transportierte Kilowattstunden im Nahbereich innerhalb der Verteilnetze erhöhen die Auslastung dieser Netze und senken somit die Netzkosten pro durchgeleiteter Kilowattstunde.

Keine Belastung des EEG

Wenn der Prosumer in der heutigen Praxis im Jahr etwa so viel Strom produziert, wie er verbraucht, leistet er einen Nettotransfer in den EEG-Umlagentopf.

Beim Net-Metering würde keine EEG-Vergütung für den PV-Strom erfolgen und der Prosumer würde auch keine EEG-Umlage auf den (nicht vorhandenen) Strombezug bezahlen. Der fehlende Netto-Transfer in die EEG-Umlage sollte beim Net-Metering ausgeglichen werden. Vorschlag: Der EEG-Beitrag wird in Höhe von 0,5 €/kWp pro Monat fällig.

Fazit: Statt weiter am EEG zu kleben, sollte die Solarbranche selbst ein Modell verfolgen, das mindestens im Prosumer-Bereich bestens ohne EEG-Vergütung auskommt und die gesamte heutige Bürokratie rund um die Photovoltaik deutlich verringert.

Hier wird das Ganze noch mal in einer PDF zum Download veranschaulicht.

11/2019 Johannes Lackmann, Geschäftsführer WestfalenWIND-Strom GmbH

Was passiert eigentlich, wenn die PV-Anlage aus der EEG-Förderung läuft?

Auch beim Weiterbetrieb von Alt-Anlagen verfolgen wir einen möglichst unbürokratischen und benutzerfreundlichen Ansatz, der in der Branche auf reges Interesse stößt.

Hier geht es zu unserem Modell.