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Wichtige Hinweise:

Strom- und Gaspreisbremsen

Bei den meisten unserer Tarifen liegen wir mit den Strom- und Gaspreisen deutlich unterhalb der von der Bundesregierung festgelegten Deckelung von 40 ct/kWh im Strom udn 12 ct/kWh im Gas. In diesen Tarifen bekommen Sie als unsere Kundinnen und Kunden daher auch kein Schreiben zu den Entlastungen aus dem Strompreisbremsengesetz (StromPBG). In einigen wenigen Fällen, in denen der Strom- oder Gaspreis über dem gesetzlich festgelegten Deckel von 40 ct/kWh im Strom und 12 ct/kWh im Gas liegen, bekommen unsere Kundinnen und Kunden in der Woche vom 6.-10. März eine Information zur Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremsen. Der für den 8. März geplante Lastschrifteinzug wird sich daher um ein paar Tage verzögern. Für alle von der Strom- und Gaspreisbermese betroffenen Lieferstellen wird der Abschlag für März um den Entlastungsbetrag für Januar, Februar und März reduziert. Ab April erhalten Sie den regulären um den monalichen Entlastungsbetrag reduzierten Abschlag. Kundinnen udn Kunden, die Ihren Abschlag überweisen, bitten wir den Überweisungsbetrag entsprechend anzupassen. Ggf. zu viel gezahlte Abschläge werden bei der Jahresrechnung berücksichtigt.

Bei Lieferstellen über 30.000 kWh, die gesondert behandelt werden, bekommen Sie eine separate individuelle Information, sofern Ihre Lieferstelle vom StromPBG betroffen ist.

Jahresrechnung mit Gutschriften aus der THG Quote

Liebe Stromkundinnen und Stromkunden, leider kommt es bei der Abrechnung der Jahresverbräuche 2022 bei Lieferstellen, die eine zusätzliche Gutschrift aus der THG Wuote erhalten, zu Verzögerungen auf Grund der aktuell zahlreichen IT seitigen Änderungen durch neue gesetzliche Anforderungen. Wir bitten dies zu entschudigen. Wir bemühen uns, die ABrechnungen bis spätestens Mitte März abgeschlossen zu haben.

Soforthilfe Gas im Dezember – Informationen gemäß §2 Absatz 4 EWSG Gas

Die Bundesregierung plant die finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Wärmeversorgung durch Gas mittels verschiedener Maßnahmen zu entlasten. Haushalte und kleinere Gewerbekunden werden kurzfristig entlastet: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 seine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.

Unsere Maßnahmen zur Umsetzung im Dezember 2022:

  • Wir werden bei allen Kundinnen und Kunden mit Lastschrifteinzug im Dezember 2022 keine Lastschriften einziehen.
  • Kunden, die den monatlichen Abschlag Gas selbst uns überweisen, bitten wir, im Dezember die Überweisung des Abschlags Gas nicht zu überweisen.

In der Jahresrechnung Gas 2022 werden wir Ihre Gasabrechnung um den tatsächlichen Entlastungsbetrag* so wie von der Bundesregierung vorgegeben reduzieren. Sollten Sie im Dezember den Abschlag überwiesen haben, wird diese Überweisung natürlich bei der Jahresrechnung berücksichtigt, so dass Ihnen kein Geld verloren geht.

Weiterhin plant die Bundesregierung mit einer sogenannten „Gaspreisbremse“ die Kosten für den Bezug von Gas zu dämpfen. Der Gaspreis soll für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs Gas auf 12 ct/kWh begrenzt werden. Sollte Ihr individueller Gaspreis diese Grenze von 12 ct/kWh überschreiten, greift der Deckel von 12 ct/kWh auf 80% der Mengen. Für die darüber hinausgehende Menge findet der aktuell mit uns geschlossene Gasliefervertrag Anwendung.

*Der Entlastungsbetrag berechnet sich aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs Gas , dem Bruttoarbeitspreis im Dezember und 1/12 des Bruttogrundpreises.

Wir werden nach Rechtslage entsprechend auch im nächsten Jahr handeln und Sie entsprechend der staatlichen Regelungen abrechnen. Dennoch ist klar, dass „Energie“ nicht mehr so günstig zur Verfügung steht wie früher einmal. Wir empfehlen Ihnen deshalb alle Maßnahmen zur Energieeinsparung zu nutzen – damit schonen Sie nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern tragen auch dazu bei, die Energieversorgung des ganzen Landes zu sichern und Notmaßnahmen zu vermeiden.

Stromkunden (und alle, die es werden wollen) bitte nur die Nummer 0 52 95 - 99 589 70 wählen!

Liebe Stromkund*innen! Wenn Sie Fragen zu Ihrem Stromtarif haben oder Kunde werden möchten, wenden Sie sich bitte ausschließlich an unsere Stromvertriebs-Kolleg*innen in Lichtenau unter der Telefonnumer 0 52 95 - 99 589 70. Aufgrund der vielen Anfragen müssen wir Sie allerdings um Gelduld bitten.

Sonderkündigungsrecht beim bisherigen Stromversorger?

Liebe Strominteressent*innen! Sollten Sie von Ihrem bisherigen Stromversorger eine Strompreiserhöhung bekommen und sich folglich für einen Wechsel zu uns entschieden haben, freut uns das sehr. In diesem Fall müssen wir Sie bitten, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und ihren bisherigen Vertrag selbst zu kündigen. Diesen Schritt können wir Ihnen leider nicht abnehmen. Alles Weitere übernehmen wir natürlich gerne für Sie.

Sichern Sie sich auch für 2023 eine E-Auto Prämie von 300 €

Auch im Jahr 2023 können wir Ihnen wieder eine so genannte THG Prämie für Ihr Elektroauto in Höhe von 300 € anbieten. Trotz deutlich gesunkener Preise am Großhandelsmarkt für die THG Quoten können wir Ihnen auch in 2023 den gleichen THG Prämiensatz anbieten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir beliefern mit sauber produziertem Strom aus unseren Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen Haushalts- und Gewerbekunden mit Allgemeinstrom, Wärmestrom, Wärmepumpenstrom sowie Mobilstrom für Ihr Elektrofahrzeug. Berechnen Sie Ihr individuelles Angebot über den Stromtarifrechner oder melden Sie sich bei uns per Telefon, Mail oder WhatsApp.

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Zwischen 40  - 50 Cent/kWh kostet eine Kilowattstunde aktuell bei vielen Stromlieferanten. Durch eigene Photovoltaik- und Windkraftanlagen können wir unsere Bestandskunden dennoch günstig beliefern und auch Neukunden bekommen bei uns einen attraktiven Preis.

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Aktuelle elektrische Leistung Windkraft:
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Aktuelle elektrische Leistung Photovoltaik:
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Anteil Ökostrom am aktuellen Stromverbrauch im Kreis Paderborn
70 %
Anteil Ökostrom am
durchschnittlichen
Jahres-Stromverbrauch:
157,9 %
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