
E-Auto-Prämie (THG Prämie)
Wir versorgen Sie nicht nur mit günstigem Strom für Ihr E-Auto, sondern Sie profitieren auch von einer Zusatzprämie. Für jedes auf Sie zugelassene vollelektrische KFZ können Sie eine so genannte THG Prämie bei uns beantragen:
- Prämie in Höhe von 300 € pro Jahr für jedes E-Auto möglich
- Die Prämienvergütung erfolgt über Ihre Jahresrechnung
- Sie übermitteln eine Kopie des Fahrzeugscheins und Ihre Vertragsdaten
- Wir kümmern uns um die Zertifizierung, Vermarktung und Auszahlung des Betrages
Sichern Sie sich 300 Euro pro Jahr für Ihr E-Auto!
Sie haben ein vollelektrisches Elektroauto? Dann helfen Sie bereits aktiv dabei der Umwelt etwas Gutes zu tun. Denn ein Elektroauto spart im Vergleich zu konventionellen Autos umweltschädliches CO2 ein. Diese Einsparung können Sie ganz einfach zu Ihrem Vorteil nutzen und uns die Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) übertragen. Wir kümmern uns um die Anerkennung der THG-Quote beim Umweltbundesamt und Sie erhalten dafür von uns eine THG-Prämie in Höhe von 300 EUR für das Jahr 2023 in Form einer Gutschrift auf Ihre Jahresrechnung.
In drei Schritten kommen Sie zu Ihrer THG Pämie:
Dateneingabe
Wir benötigen nur wenige Angaben von Ihnen:
- Ihre Stromvertragsnummer
- Names des Fahrzeughalters
- Fahrzeugidentifizierungsnummer
- Eine Kopie Ihres Fahrzeugscheines
Nutzen Sie unser Kontaktformular, um Ihr Elektroauto online zu registrieren und Ihre THG-Quote an uns zu übertragen. Sie können auch mehrere Fahrzeuge einem Stromvertrag zuordnen.
Kopie Fahrzeugschein
Laden Sie ein Foto oder pdf-Dokument Ihres Fahrzeugscheins (Vorderseite ist ausreichend) hoch.
Achten Sie bitte darauf, dass bei dem Foto oder Scan alles gut lesbar ist. Bitte beachten Sie, dass sich die Prämie für die THG-Quote ausschließlich auf rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge bezieht. Plug-in-Hybride zählen nicht dazu. Ein batterieelektrisches Auto ist erkennbar durch die Angabe "Elektro" an der Stelle P.3 im Fahrzeugschein.
Prüfung und Prämiengutschrift
Ab jetzt kümmern wir uns um alles Weitere!
Wir senden Ihre Unterlagen zur Prüfung an das Umweltbundesamt (UBA). Nach Abschluss der Prüfung durch das UBA (kann leider mehrere Monate dauern) geben wir Ihr THG Quotenzertifikat in den Quotenhandel. Anschließend bekommen sie von uns eine Prämienbestätigung und wir schreiben den Gutschriftsbetrag Ihrem Vertragskonto gut. Die Verrechnung der Prämie erfolgt dann automatisch mit Ihrer Stromrechnung im Januar 2024 für 2023.
Hintergrund zur THG Prämie und zur Quotenvermarktung
Durch die Verbrennung von Kraftstoff entstehen CO₂-Emissionen. Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, diese Emissionen zu senken. Der Gesetzgeber schreibt vor, wie viel CO₂ die Mineralölkonzerne jedes Jahr emittieren dürfen. Wenn nun Unternehmen mehr emmitieren als Ihnen zusteht, dann sind Strafzahlungen fällig. Um diese Strafzahlungen zu umgehen, können Mineralölkonzene so genannte THG Zertifikate zukaufen. Und wo kommen diese Zertifikate her? Zum Beispiel von den Elektrofahrzeugen! Elektrofahrzeuge sparen nämlich CO₂-Emissionen ein. Die so gesparten Emissionen können dann an die Mineralölkonzerne verkauft werden. Was sich nach "Ablasshandel" anhört kann man aber auch positiv sehen: Die Mineralölwirtschaft finanziert den Wandel von fossilen Antrieben hin zur Elektromobilität mit. Die THG-Quote bringt somit Elektrofahrzeugbesitzerinnen und -besitzern Zusatzeinnahmen und kann damit ein marktwirtschaftlicher Treiber für die Verkehrswende sein.
> Dateineingabeformular - Geben Sie online komfortabel Ihre Daten ein
Dateneingabe THG-Quote: Kunden- und Fahrzeughalter
Alternativ zum Online-Formular können Sie den Antrag auch schriftlich per Mail, Fax, Post oder persönlich vor Ort
- Antragsformular TGH Quoten Prämie (Formular folgt in Kürze)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen THG Quoten Prämie (pdf)
- Datenschutzerklärung(pdf)
> Sie sind noch nicht unser Kunde - Hier können Sie Ihr individuelles Angebot über den Tarifrechner berechnen
Tarifrechner
Schnell und einfach
Fragen und Antworten zur THG Quotenvermarktung
Für welche Fahrzeuge kann die THG Quote vermarktet werden?
Es sind grundsätzlich alle rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge antragsberechtigt.
Hybridfahrzeuge sind beispielsweise nicht antragsberechtigt. Neben Personenkraftwagen, die hier im Fokus stehen, sind zudem auch batterieelektrische Nutzfahrzeuge und Busse, sowie sonstige rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (Klasse L3e, L4e, L5e, L7e) antragsberechtigt.
Ist die Beantragung der Prämie nur für Privatpersonen möglich?
Nein. Auch gewerbliche Kunden können die Prämie beantragen. Bei gewerblichen Kunden müssen Sie allerdings die in der Prämie enthalteten Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Wenn eine Gesellschaft (z. B. GmbH, AG, KG) der Fahrzeughalter ist, dann muss der Antragsteller nachweisen, dass er befugt ist für die Gesellschaft die Prämie zu beantragen. Dies geht in der Regel über eine Vollmacht, die bestätigt, dass der Antragsteller die Prämie im Namen der Gesellschaft beantragt.
Kann auch für ein Leasing Fahrzeug eine Prämie beantragt werden?
Grundsätzlich ja! Entscheidend ist, wer als Fahrzeughalter im Fahrzeugschein eingetragen ist. Ist die Leasinggesellschaft eingetragen, können Sie leider keine Prämie beantragen. Sind Sie als Fahrzeughalter eingetragen, können Sie die Prämie beantragen.
Kann auch für ein Firmenfahrzeug eine Prämie beantragt werden?
Immer der Fahrzeughalter kann die Prämie beantragen. Sollte also ein gewerbliches Unternehmen Fahrzeughalter sein, dann kann nur dieses Unternehmen die Prämie beantragen.
Daher ist es in der Regel für Arbeitnehmer nicht möglich, wenn sie nicht Fahrzeughalter sind. Wichtig ist, dass die beantragende Person als Halter des Fahrzeuges registriert ist oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters hat. Meist ist der Fahrzeughalter der Arbeitgeber selbst. Dementsprechend kann der Arbeitgeber sich eine Prämie für das Fahrzeug sichern.
Kann ich als privater Kunde auch für mehrere Fahrzeuge die Prämie beantragen?
Ja, das geht natürlich. Sollten Sie als privater Kunde mehrere Fahrzeuge anmelden wollen, können wir Ihnen mehrere Prämien über Ihre Jahresstromrechnung vergüten. Melden Sie die Fahrzeuge dann bitte jeweils separat auf die gleiche Stromvertragsnummer an.
Kann ich als gewerblicher Kunde auch für mehrere Fahrzeuge die Prämie beantragen?
Ja, das geht natürlich. Sollten Sie als geweblicher Kunde mehrere Fahrzeuge anmelden wollen, können wir Ihnen die Prämie auch unabhängig von Ihrer Jahresstromrechnung vergüten. Sprechen Sie uns dazu bitte separat an.
Kann ich die Prämie auch für ein gebraucht gekauftes KFZ beantragen?
Wenn der Vorbesitzende des Autos die THG-Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt hat, können Sie leider keinen Antrag mehr stellen. Im Folgejahr können Sie dann den Antrag stellen. Sofern der Vorbesitzende die Prämie noch nicht in Anspruch genommen hat, können Sie die volle Prämie bei uns beantragen, unabhängig davon, wann Sie das KFZ im laufenden Kalenderjahr erworden haben. Es erfolgt keine anteilige Prämienausschüttung, sondern Sie erhalten immer die volle Prämie.
Muss der Antragsteller (Stromvertragskunde) identisch sein mit dem Fahrzeughalter?
Nein. Wenn allerdings der Antragsteller (Stromvertragskunde) vom Fahrzeughalter abweicht, muss zusätzlich zum Fahrzeugschein eine Vollmacht hochgeladen werden, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller berechtigt ist die Prämie zu beantragen.
Kann ich die Prämie jedes Jahr bekommen?
Ja. Die Emissionen, die Ihr Elektrofahrzeug einspart können wir jährlich beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen und verkaufen. Eine Prämie ist damit jährlich möglich, so lange Sie Fahrzeughalter Ihres Elektrofahrzeuges sind. Dieser Nachweis muss jährlich vom Fahrzeughalter erbracht werden und wird jedes Jahr neu vom UBA geprüft. Wenn Sie bei uns registriert sind, kommen wir im neuen Jahr auf Sie zu und fragen Sie nach dem Nachweis. Bitte kreuzen Sie dann im Formular an, dass wir Sie dazu kontaktieren dürfen.
Wie hoch ist die Prämie?
Für das Kalenderjahr 2023 beträgt die E-Auto-Prämie für batteriebetriebene Kraftfahrzege 300 Euro. Wie hoch die Prämie in 2024 sein wird können wir heute noch nicht sagen, da die Höhe der jährlichen Prämie von unserem Verkaufserlös am Markt abhängt. Wir werden die Prämienhöhe aber frühzeitig für 2024 bekannt geben.
Die Prämie für andere antragsberechtigte batterieelktrische Fahrzeuge (z.B. Nutzfahrzeuge, Roller etc.) kann anders ausfallen. Sprechen Sie uns in diesem Fall bitte direkt an.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung der Prämie für 2023 erfolgt mit der Jahresrechnung 2023, die wir im Januar 2024 erstellen.
Bis wann müssen die Unterlagen für 2022 bei WWS vorliegen?
Wir benötigen Ihre Fahrzeugdaten und die Kopie des Fahrzeugscheines bis spätestens 15 Oktober 2023 damit noch rechtzeitig vor der Jahresrechnungserstellung die Prüfung durch das Umweltbundesamt vorgenommen werden kann. Sollten die Unterlagen erst nach diesem Stichtag bei uns eintreffen, können wir dennoch versuchen die Prämie noch zu beantragen, allerdings kann eine Berücksichtigung in der folgenden Jahresrechnung ggf. nicht gewährleistet werden. Die Gutschrift erfolagt dann in der darauf kommenden Jahresrechnung. Späteste Einreichfrist beim Umweldbundesamt ist der 28. Februar für das vorangehende Kalenderjahr.
Ist für die Prämie ein Stromvertrag bei WWS notwendig?
Ja. Da wir die Prämie über die Jahresrechnung auszahlen ist ein Stromvertrag bei uns erforderlich. Sie können aber über einen Stromvertrag auch mehrere Prämien beantragen.
Ist die Prämie zu versteuern?
Die Erlöse der THG Quote müssen laut aktueller Rechtsprechung für Privatpersonen nicht versteuert werden. Gemäß Aktenzeichen: S 2240/S 2256/S 2257 A – St 32 1, St 32 3, St 31 5 vom 21.03.2022 (Link) erwirbt der private Fahrzeughalter die THG-Quote nicht entgeltlich. Sie entsteht durch die eingesparten THG-Emissionen der geschätzten Strommenge sowie dem Nachweis der Zulassungsbescheinigung jährlich neu. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote daher nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Die Prämienzahlung im Privatvermögen unterliegt daher als nicht steuerbare Leistung nicht der Einkommensteuer.
Für gewebliche Kunden ist eine Versteuerung erforderlich.
Bitte folgenden Hinweis beachten: Das ist keine steuerliche Beratung oder eine Empfehlung. Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater dazu an.
Was ist die rechtliche Grundlage für die Quotenvermarktung?
Mit der EU-Richtlinie 2018/2001 ("RED II") will die Europäische Union die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen fördern. Deutschland hat diese in nationales Recht umgesetzt (38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)). Wer Kraftstoffe in Verkehr bringt, ist dadurch verpflichtet, seinen Treibhausgasausstoß zu reduzieren.
Gemäß der Verordnung wird diese Treibhausgas-Quote (THG-Quote) von derzeit 6 auf 25 Prozent im Jahr 2030 angehoben. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen den Kraftstoffproduzenten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine ist die Berücksichtigung von elektrischem Strom, der bei der Nutzung von E-Fahrzeugen verwendet wird.
Hilft die THG Quote zur CO2 Reduzierung?
Um ehrlich zu sein: Nein! Zumindest nicht direkt und auf den ersten Blick.
Den einzigen Vorteil, den die Quotenvermarktung hat, ist dass es das E-Autofahren günstiger macht und das Fahren mit fossilen Brennstoffen teurer. Und damit hilft es der Umwelt vielleicht indirekt, in dem immer mehr Menschen auf Elektrofahrzeuge umstellen. Und wer einmal ein E-Fahrzeug gefahren hat, der fährt keinen Verbrenner mehr.
WestfalenWIND Strom GmbH
Leihbühl 21
33165 Lichtenau
Für Strom Kunden:
05295 995897–0
info@westfalenwind-strom.de
Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr




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...etwa 10.000 Tonnen Roh-Braunkohle im Boden
belassen (das sind etwa 250 Eisenbahnwaggons voll Kohle) .
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