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Strompreisbremse

Informationen zur Strompreisbremse!

Wenn ihr Tarif von der Strompreisbremse betroffen ist, brauchen Sie nichts zu tun - wir kümmern uns!

Die Bundesregierung hat 2022 die Strompreisbremse per Gesetz beschlossen, um die aktuell hohen Strompreise für Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen abzufedern. Die Entlastungen gelten seit März und voraussichtlich bis Ende Dezember 2023. Die Bundesregierung kann den Strompreisdeckel bis Ende 2024 verlängern.

Stromkundinnen und -kunden mit einem Stromverbrauch von weniger als 30.000 kWh Strom zahlen für 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs nur einem maximalen Bruttopreis von 40 ct/kWh. Für Verbräuche darüber hinaus gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis. Der Großteil unserer Tarife liegt unterhalb des Strompreisdeckels von 40 ct/kWh. Diese Kundinnen und Kunden sind von den Regularien der Strompreisbremse damit nicht betroffen. Die nachfolgenden Fragen und Antworten sind somit für diese Kudnengruppe auch nicht relevant.

Stromkundinnen und -kunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh im Jahr je Entnahmestelle zahlen für 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs einem maximalen Netto-Energiepreis von 13 ct/kWh.

Fragen und Antworten zur Strompreisbremse

Was ist mit Stromtarifen, die einen Arbeitspreis haben, der kleiner als 40 ct/kWh ist?

Stromkundinnen und -kunden mit Stromtarifen mit einem Arbeitspreis kleiner als 40 ct/kWh sind in der Regel von der Strompreisbremse nicht betroffen. In wenigen Ausnahmefällen, wenn der Stromverbrauch größer als 30.000 kWh ist, dann können als solche Tarife von der Strompreisbremse betroffen sein. In diesen Fällen haben wir Sie individuell informiert.

Wie hoch ist die Entlastung für Kunden mit einem Verbrauch kleiner 30.000 kWh pro Jahr?

Stromkundinnen und -kunden mit einem Stromverbrauch von weniger als 30.000 kWh Strom, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. Das Kontingent in Höhe von 80 Prozent bezieht sich auf die aktuelle Verbrauchsprognose. Für Verbräuche darüber hinaus gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Wie hoch ist die Entlastung für Kunden mit einem Verbrauch größerr 30.000 kWh pro Jahr?

Stromkundinnen und -kunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh im Jahr je Entnahmestelle, vor allem mittlere und große Unternehmen, erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Das Kontingent in Höhe von 70 Prozent bezieht sich auf die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Wichtig: Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen hier zusätzlich an. Alle Kundinnen udn Kunden die in diese Kategorie fallen haben wir individuell informiert.

Ab wann und wie lange gilt die Strom­preis­bremse?

Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Ab diesem Monat zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschlag. Da die Strompreisbremse rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 gilt, werden diese beiden Monate im März mit Ihrem Abschlag verrechnet. Das heißt: Im März wird Ihnen der dreifache Entlastungsbetrag (für die Monate Januar, Februar, März) gutgeschrieben. Die Strompreisbremse gilt vorausssichtlich bis Dezember 2023.

Wie wird die Preisbremse genau berechnet?

Ihr monatlicher Abschlag beträgt im Normalfall ein Zwölftel (1/12) Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Strompreisbremse wird Ihr prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80 Prozent des monatlichen Stromverbrauchs zahlen Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 30.000 kWh zukünftig 40 ct/kWh (brutto). Für jede weitere Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Großkunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh im Jahr je Entnahmestelle zahlen für 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs 13 ct/kWh (netto). Das Kontingent in Höhe von 70 Prozent bezieht sich auf den Jahresverbrauch im Jahr 2021. Wichtig: Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen hier zusätzlich an.

Wie erhalte ich als Kunde die Entlastung?

Um von der Strompreisbremse zu profitieren, müssen Sie als Kundin oder Kunde nichts tun. Die Entlastungsbeiträge für die Monate Januar und Februar erhalten Sie rückwirkend im März 2023. Ab dann gilt die Entlastung fortlaufend. Wir haben alle Kundinenn udn Kunden, die von der Strompreisbremse betroffen sind individuell informiert.

Ändert sich der Grundpreis durch die Strompreisbremse?

Nein, der Grundpreis bleibt unverändert. Die Strompreisbremse wirkt sich nur auf den Arbeitspreis Ihres Vertrages aus.

Gilt die Strom­preis­bremse auch für Nacht­speicher­heizungen?

Die Strompreisbremse gilt für alle Stromtarife der WestfalenWIND, deren Arbeitspreis größer als 40 ct/kWh ist. Dies gilt auch für für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen. Die konkrete Entlastung für Tarife mit Doppeltarifzählern haben wir Ihnen, sofern dies für Sie relevant ist, in einem individuellen Informationsschreiben mitgeteilt.

Lohnt es sich, weiterhin Strom zu sparen?

Ja – Energiesparen ist weiterhin das Wichtigste. Jede eingesparte Kilowattstunde ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei. Gleichzeitig können nur durch eine geringere Nachfrage die Preise wieder auf ein normales Maß sinken.

Und beachten Sie bitte auch, dass die angekündigte Strompreisbremse bei Privat- und Gewerbekunden nur 80 Prozent des Verbrauchs deckeln wird, bei Großverbrauchern nur 70 Prozent. Alles darüber hinaus müssen Sie zum vertraglich vereinbarten Preis bezahlen. Das bedeutet: Je weniger Strom Sie verbrauchen, desto mehr profitieren Sie von den durch die Preisbremse reduzierten Energiepreisen.

WestfalenWIND Strom GmbH
Lange Strasse 55
33165 Lichtenau

 

Für Strom Kunden:
 05251 699978–0
info@westfalenwind-strom.de

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