Warum sich Direktvermarktung lohnt
Planbare Einnahme für
Kraftwerksbetreiber
Insbesondere für Betreiber von ausgeförderten Anlagen ist die Direktvermarktung interessant.
Die Wirtschaftlichkeit kann so über Jahre abgesichert werden.
Volle Transparenz bei
Ihrer Vergütung
Wir versichern eine vollständige Transparenz Ihrer Erlöse: Sie erhalten eine monatliche Grundgebühr und einen variablen Anteil pro erzeugter Kilowattstunde (kWh).
Wir übernehmen die
Abwicklung für Sie
Wir stellen alle nötigen
Vertragsunterlagen zur Verfügung
und kümmern uns um alle
energiewirtschaftlichen Aufgaben.
Bürgerstromtarife für mehr
Akzeptanz
Sie vertreten Stadtwerke oder sind Betreiber von Erneuerbaren Energien-Anlagen und legen Wert auf Bürgerbeteiligung und Akzeptanz? Dann erstellen wir mit Ihnen gemeinsam Ihre eigene regionale Bürgerstrommarke. Wir bieten verschiedene White-Label-Konzepte an, aus denen Sie wählen können.
- Sie treten als Vermarkter auf, wir kümmern uns um alles andere
- Wir übernehmen die komplette Abwicklung (Bearbeitung der Endkundenverträge, Abschläge, Zählerstände, Abrechnung mit dem Netzbetreiber usw.)
- Sie entscheiden, wer den Strom bekommt und zu welchem Preis
- Umfangreiche Erfahrung durch Umsetzung diverser Bürgerstromtarife

Sie interessieren sich für unsere Bürgerstrom-Tarife?
Wer wir sind
Die WestfalenWIND-Gruppe treibt seit ihrer Gründung im Jahr 2009 mit großem Engagement die Energiewende im Kreis Paderborn und darüber hinaus voran. Wir denken Erneuerbare Energien ganzheitlich: So betreiben wir rund 120 Windenergieanlagen in der Region und planen neue Windparkprojekte. Hinzu kommen unsere Photovoltaiksparte mit Planung und Bau von Solaranlagen, ein eigener zertifizierter Ökostromvertrieb und der Betrieb von klimaneutralen Rechenzentren in Windenergieanlagen. Wir wollen gemeinsam die Welt ein bisschen grüner machen. Auf diesem Weg setzen wir auf Bürgerbeteiligung und hohes gesellschaftliches Engagement. Das verstehen wir als unsere Verantwortung für die Region.

Sauber
Mit klimafreundlicher Energie aus Photovoltaik und Windkraft fördern wir die Energiewende.

Günstig
Durch eigene Photovoltaik- und Windkraftanlagen können wir unsere Kunden günstig beliefern. Für viele Anwohner von Windparks gelten vergünstigte Bürgerstromtarife.

Von hier
Wir sind ein regionales Unternehmen und nehmen unsere Verantwortung für die Menschen in der Region wahr.
Häufige Fragen
Was bedeutet Direktvermarktung genau?
Als Direktvermarktung wird der Verkauf von erzeugtem Strom direkt an Handelspartner aus dem Marktumfeld bezeichnet. Im Gegensatz zur direkten Vermarktung des erzeugten Stroms sind Netzbetreiber mit der Auszahlung und Abrechnung der gesetzlichen EEG-Vergütung für kleinere Anlagen betraut. Deren Strom wird somit nicht direkt vermarktet und nicht gehandelt. Direktvermarkter kaufen und vergüten die Strommenge, die produziert wird (as produced). Darin steckt das Risiko der Vorhersage, welches der Direktvermarkter und nicht der Anlagenbetreiber trägt. Es gibt jedoch auch hier Abweichungen von der Regel.
Woran erkenne ich, ob meine Erzeugungsanlage (PV oder Windkraft) direktvermarktungspflichtig ist?
Ist die Nennleistung der betreffenden Erzeugungsanlage größer als 100 kW, fällt sie unter die Pflicht zur Direktvermarktung. Es empfiehlt sich dazu ein Blick in die Unterlagen zur Erzeugungsanlage. Bei PV-Anlagen ist die Angabe oft in kWp zu finden, wobei das „p“ für „peak“ steht und auf die Maximalleistung hinweist.
Was ist zu tun, wenn die Direktvermarktung verpflichtend ist?
In diesem Fall wenden Sie sich gerne uns und fordern ein Angebot an. Je nach Vermarktungsform unterbreiten wir ein spezifisches Angebot. Sagt es Ihnen zu, senden wir den Vertrag zu und ein Anlagenstammdatenblatt, welches auszufüllen ist. Bei den weiteren Schritten begleiten wir Sie gerne.
Welche unterschiedlichen Vermarktungsformen gibt es?
Üblich ist die Unterscheidung zwischen geförderten und ausgeförderten Erzeugungsanlagen. Man spricht auch von EEG-Anlagen und Post-EEG-Anlagen. Durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) sind Anlagen i.d.R. für 20 Jahre gefördert und haben dadurch einen garantierten Mindestfördersatz. Für die Anlagenbetreiber positiv ist, dass bei höherem Monatsmarktwert für die entsprechenden Erzeugungstechnologie, dieser höhere Wert vergütet wird. Für ausgeförderte Anlagen unterbreiten wir ein spezifisches Angebot, hier gibt es keine Preiskopplung an einen technologiebasierten Monatsmarktwert. Der Preis ergibt sich aus der individuellen Vermarktung, damit verbundenen Kosten und einem Abschlag auf die Produktionsvolatilität.
Warum gibt es unterschiedliche Monatsmarktwerte für die Erzeugungstechnologien?
Die unterschiedlichen Erzeugungstechnologien haben aufgrund ihrer Wetterabhängigkeit und auch ihres Standortes unterschiedliche Volatilitäten. Dies führt zu einer mehr oder weniger großen Abweichung, verglichen mit einem konstanten Erzeuger. Diese unterschiedlichen Abweichungen spiegeln sich so jeden Monat in technologie-abhängigen Monatspreisen, den Monatsmarktwerten, wider. Unterschieden werden die Monatsmarktwerte für „Wind an Land“, „Wind auf See“ und „Solar“ (also Photovoltaik).
Erhalte ich auch Erlöse, wenn meine Anlage vom Netzbetreiber abgeschaltet wird?
Ja, in diesem Fall wird vom so genannten Redispatch gesprochen, also Abschaltungen zum Schutz des Übertragungsnetzes bzw. um Netzausfälle aufgrund überhöhter Ströme zu vermeiden. Diese Abschaltungen werden Anlagenbetreibern über den Direktvermarkter kompensiert. Dieser erhält wiederum die Erstattung vom Netzbetreiber, der die Abschaltung vorgenommen hat.
Erhalte ich auch Erlöse, wenn die Preise im Handel negativ sind?
Je nach Inbetriebnahmezeitpunkt und Leistung der Erzeugungsanlage kann es auch eine Ausfallvergütung für Zeiten mit negativen Preisen geben. Die genaue Aufschlüsselung regelt §51ff EEG und unterscheidet nach Dauer des Zeitfensters negativer Preise. Dazu werden die Erzeugungsmengen in Zeiten mit negativen Preisen getrennt betrachtet. Im Einzelfall sollte zur Klärung eine Beispielrechnung angeführt werden, spezifisch für den Anwendungsfall. In den folgenden Jahren wird diese Vergütung, durch verkürzte Zeitfenster mit durchgängig negativen Preisen, reduziert.
Kann ich freiwillig auch eine Anlage mit einer Leistung kleiner als 100 kW direkt vermarkten lassen?
Grundsätzlich ist dies möglich, wir empfehlen es allerdings nicht. Um an der Direktvermarktung teilzunehmen, muss eine Anlage nicht nur durch den Netzbetreiber, sondern auch durch den Direktvermarkter steuerbar sein. Diese technische Anbindung bedingt Abstimmungsbedarf, einmalige und laufende Kosten. Wir halten diesen Aufwand für Anlagen kleiner 100 kW für unverhältnismäßig und empfehlen, die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber in Anspruch zu nehmen.