Das Wichtigste vorweg

Regionale Erzeugung – Regionale Verteilung – Regionale Nutzung:

  • Wir erzeugen mit unseren Windenergieanlagen Strom, speisen ihn ein und Sie nutzen Strom ortsnah.
  • Herkunftsnachweise bescheinigen, dass eine bestimmte Menge Strom aus Erneuerbaren Energien von einer bestimmten Anlage produziert und eingespeist wurde (Stromqualität). Sofern der erneuerbare Strom nicht schon über das EEG vergütet wird, erhalten Erzeuger für jede Megawattstunde (MWh) genau einen Herkunftsnachweis, den sie vermarkten können. Dabei darf jeder Nachweis nur einmal für die Stromkennzeichnung verwendet werden und wird dann entwertet. Herkunftsnachweise werden beim Umweltbundesamt (UBA) über das sogenannte Herkunftsnachweisregister für Ökostrom (HKNR) verwaltet.

Sicher, transparent und günstig durch:

  • Persönliche Ansprechpartner vor Ort in den Kundenbüros Paderborn und Lichtenau
  • sicherer Wechselservice bei gleichbleibender Versorgungssicherheit
  • keine versteckten Kosten
  • Vertrag monatlich kündbar
  • Und das alles zum fairen Preis!

Nutzen Sie bitte unseren Tarifrechner und erkundigen Sie sich nach günstigen Preisen der WestfalenWIND Strom GmbH.

Im Arbeitspreis sind bereits die für jede Entnahmestelle anfallenden Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, anfallende Netzentgelte und sonstige anzurechnende Steuern, Umlagen oder sonstige Abgaben enthalten.
 

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Die WestfalenWIND Strom GmbH wurde 2014 gegründet und ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der WestfalenWIND-Gruppe in Paderborn, die u. a. Windenergieparks sowie Photovoltaikanlagen plant und realisiert. WestfalenWIND Strom ist Anbieter für regionalen Ökostrom. Betreibergesellschaften ermöglichen, einen örtlich gesponserten Bürgerstromtarif aufzulegen – mittlerweile wird dieses Angebot auch überregional wahrgenommen. Auch komplexere Tarife zur Förderung der Energiewende können wir anbieten, wie z.B. Wärmetarif für Wärmepumpe in Kombination mit PV-Einspeisung.

 

Vertrag | Produkt

WestfalenWIND Strom ist ein Anbieter für Privatkunden und Gewerbekunden mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh/Jahr (sog. Standardlastprofil-Kunden). Großabnehmer aus Industrie und Gewerbe mit einem höheren Verbrauch erhalten von uns ein individuelles Angebot. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an info@westfalenwind-strom.de oder informieren Sie sich gerne telefonisch bei uns.

Ja, Sie können WestfalenWIND Strom deutschlandweit beziehen. Nutzen Sie am besten den Tarifrechner, da wir unterschiedliche Tarife anbieten.

Normalerweise bieten wir auf alle unsere Produkte eine Preisgarantie bis zum jeweiligen Jahresende. Auf Grund der aktuellen Marktsituation können wir leider keine Preisgarantie geben, da wir aktuell jederzeit kurzfristig mit regulatorischen und/oder gesetzlichen Änderungen rechnen müssen. Um dennoch unseren Kunden einen attraktiven Preis anbieten zu können, geben wir derzeit keine Preisgarantie, versichern Ihnen aber, dass die angebotenen Preise seriös kalkuliert sind und (wenn keine unvorhersehbaren Änderungen kommen) dieser Preis auch Bestand haben wird. Sollte sich der Markt entsprechend positiv entwickeln, werden wir natürlich mögliche Preissenkungen an Sie weitergeben.

Die Laufzeit Ihres Vertrages ist unbefristet. Sie können jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende Ihren Vertrag kündigen.


 

Für die Belieferung unserer Kunden beziehen wir ausschließlich Strom aus nicht oder nicht mehr geförderten Erneuerbare Energien Anlagen, überwiegend sind es Wind- und Photovoltaikanlagen aus der Region Ostwestfalen. Dies wird regelmäßig durch unabhängige Gutachter, wie zum Beispiel das Grüner Strom Label, überprüft. Die Versorgung unserer Kunden ist auch dann gewährleistet, wenn keine Sonne scheint und kein Wind weht. Für diesen Fall kaufen wir Strom aus einem Wasserkraftwerk mit Speichersee und natürlichem Zulauf zu. Wir achten bei unseren Handelsgeschäften darauf, nur von Handelspartnern einzukaufen, die keine Kohle- oder Atomkraftwerke betreiben.

Nein, es gibt keine Mindestabnahmemenge. Somit können auch echte Energiesparer mit sehr geringem Verbrauch profitieren. Bis 30.000 kWh pro Jahr können Sie schnell und bequem ihr Haushalts- und Gewerbestromangebot über unseren Tarifrechner berechnen. Ab 30.000 kWh pro Jahr berechnen wir Ihr Ihnen ein individuelles Angebot.

Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

Wechsel zu WestfalenWIND Strom

So wechseln Sie - einfach und sicher:

  1. Antrag zur Lieferung im Tarifrechner vollständig ausfüllen und absenden
  2. WestfalenWIND Strom übernimmt alles Weitere für Sie - von der Kündigung Ihres bestehenden Vertrages bis hin zur Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber
  3. Sie erhalten eine Vertragsbestätigung inkl. Information zum Lieferbeginn und Abschlagshöhe

Der Lieferbeginn ist von Ihrer aktuellen Vertragssituation abhängig. Besteht bereits ein Lieferverhältnis, so ist ein Wechsel frühestens nach 21 Tagen möglich bzw. zum Ende der Vertragslaufzeit Ihres bestehenden Vertrages. Sie müssen jedoch nicht warten, bis Ihr Vertrag ausläuft, um sich für uns zu entscheiden. Melden Sie sich schon jetzt an und wir beliefern Sie, pünktlich und übergangslos zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Wenn die Kündigungsfrist knapp bevorsteht, dann kündigen Sie selbst per Einschreiben, so verletzen Sie nicht die Kündigungsfrist und wir können Sie in aller Ruhe ummelden. Rufen Sie uns in diesem Fall an – so können wir alles ausführlich besprechen!

Stromkunden, die eine Preiserhöhung von Ihrem aktuellen Lieferanten erhalten, können von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ihren Vertrag müssen Sie selbst kündigen. Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung ist die Anmeldung beim neuen Stromversorger möglich. 

Nein, wir übernehmen alle erforderlichen Formalitäten. Einfach Antrag auf Lieferung Strombezug ausfüllen und entspannt zurücklehnen.

Nur wenn Sie auf Grund einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben, müssen Sie die Kündigung bei Ihren derzeitigen Lieferanten selbst durchführen. Eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Ja, an der Zuverlässigkeit Ihrer Stromversorgung ändert sich nichts. Es sind keinerlei Umbauten erforderlich, so dass Ihre Versorgung genau so sicher ist wie zuvor. Darüber hinaus ist gesetzlich garantiert, dass der örtliche Grundversorger Sie weiterhin mit Strom beliefert, sobald kein anderer Lieferant Ihren Zähler versorgt. Somit ist auch während des Wechselprozesses jederzeit garantiert, dass Sie mit Strom versorgt sind.

Alle Informationen finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung. Die Stromzählernummer steht darüber hinaus auch auf Ihrem Stromzähler (meist im Keller) oder im Übergabeprotokoll zu Ihrer Wohnung, welches Sie zusammen mit Ihrem Mietvertrag erhalten haben. Schicken Sie uns einfach die eingescannte letzte Jahresabrechnung per Mail. Damit haben wir alles, was wir zur Ummeldung benötigen.

Nein, der Zählerstand wird automatisch berechnet. Auch danach müssen Sie nichts selbst tun. Die Zählerablesung erfolgt wie gewohnt vom örtlichen Netzbetreiber. Selbstverständlich können Sie auch selbst ablesen und uns Ihren Zählerstand mitteilen – einfach im Kundenportal einloggen oder per Mail an info@westfalenwind.de.

Nein, der Wechsel ist für Sie absolut kostenfrei.

Abrechnung

Mit Inkrafttreten des Vertrages zahlen Sie wie gewohnt monatliche Abschlagszahlungen. Einmal im Jahr erhalten Sie von uns eine Abrechnung, die Ihren tatsächlichen Verbrauch sowie geleistete Abschlagszahlungen berücksichtigt. Wir erstellen Ihnen immer eine Jahresrechnung, d.h. zum Ende eines jeden Jahres erhalten Sie eine Rechnung von uns. Wenn Sie eine unterjährige Rechnung wünschen, kein Problem, melden Sie sich bei uns, wir können Ihnen jederzeit eine Zwischenrechnung erstellen. Der Ablesezeitpunkt Ihres Stromzählers als Grundlage für Ihre Jahresabrechnung bleibt unverändert - egal, wann Sie zu uns gewechselt sind. Der Rechnungsversand erfolgt ebenso umweltschonend und bequem wie Ihr Stromlieferervertrag - per E-Mail.

Anhand Ihres Vorjahresstromverbrauchs ermitteln wir die Höhe der Abschlagszahlungen. Den genauen Betrag teilen wir Ihnen in der Auftragsbestätigung mit. Sollte sich Ihr Verbrauchsverhalten während der Vertragslaufzeit ändern, nehmen wir gerne eine Anpassung der Abschlagshöhe vor.

Für Sie am einfachsten und bequemsten ist die Zahlung mit einer SEPA-Basis-Einzugsermächtigung. Damit erhalten Sie auch eventuelle Guthaben aus Ihrer Jahresabschlussrechnung schnell und direkt auf Ihr Konto. Sie finden einen Blankovordruck der SEPA-Lastschrift im Downloadbereich. Gern können Sie die Abschläge auch selbst überweisen. Dafür richten Sie am besten einen Dauerauftrag ein.

Umzug

Für die neue Lieferstelle (neuer Vertrag) benötigen wir folgende Daten, damit eine Abmeldung (Kündigung) der bisherigen Lieferstelle erfolgen kann:

Für die aktuelle Lieferstelle:

  • Kundennummer/Vertragsnummer
  • Auszugsdatum
  • Zählerstand zum Auszugsdatum

Für den neuen Vertrag:

  • Einzugsdatum bzw. Lieferbeginn (Hausübernahme/Einzug Mietswohnung)
  • Lieferanschrift
  • Stromzählernummer
  • Voraussichtlicher Jahresverbrauch
  • Bankdaten (oder Info, ob vorliegendes SEPA-Mandat für den neuen Vertrag hinterlegt werden darf)

Nein, jeder Stromvertrag muss bei Auszug schriftlich gekündigt und abgerechnet werden. Sie schließen einfach einen neuen Vertrag bei uns ab.