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Gaspreisbremse

Informationen zur Gaspreisbremse und zur Soforthilfe Gas Dezember 2022!

Wenn ihr Tarif von der Gaspreisbremse betroffen ist, brauchen Sie nichts zu tun - wir kümmern uns!

Die Bundesregierung hat 2022 die Gaspreisbremse per Gesetz beschlossen, um die aktuell hohen Erdgaspreisepreise für Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen abzufedern. Die Entlastungen gelten seit März und voraussichtlich bis Ende Dezember 2023. Die Bundesregierung kann den Gaspreisdeckel bis Ende 2024 verlängern. Zusätzlich hat die Bundesregierung im Dezember 2022 eine Soforthilfe Gas beschlossen.

Gaskundinnen und -kunden zahlen für 80 Prozent ihres bisherigen Gasverbrauchs nur einem maximalen Bruttopreis von 40 ct/kWh. Für Verbräuche darüber hinaus gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis. Der Großteil unserer Tarife liegt unterhalb des Gaspreisdeckels von 12 ct/kWh. Diese Kundinnen und Kunden sind von den Regularien der Gaspreisbremse damit nicht betroffen. Die nachfolgenden Fragen udn Antworten sind somit für diese Kudnengruppe auch nicht relevant.

Fragen und Antworten zur Gaspreisbremse

Was ist mit Gastarifen, die einen Arbeitspreis haben, der kleiner als 12 ct/kWh ist?

Gaskundinnen und -kunden mit Gastarifen mit einem Arbeitspreis kleiner als 12 ct/kWh sind in der Regel von der Strompreisbremse nicht betroffen.

Wie hoch ist die Entlastung für Kunden mit einem Verbrauch kleiner 1,5 Mio kWh pro Jahr?

Kundinnen und Kunden, die üblicherweise weniger als 1,5 Mio. kWh (bzw. 1,5 GWh) Erdgas im Jahr verbrauchen, also alle Haushaltskunden sowie alle Kunden mit kleinem oder mittlerem Gewerbe. Unabhängig von der Bezugsmenge sind darüber hinaus folgende Personen, Unternehmen und Einrichtungen berechtigt:

  • Wohnungswirtschaft
  • Haushaltskunden
  • Kunden mit überwiegendem Erdgasbezug zur Wohnraumvermietung/Wohnungseigentümergemeinschaft
  • zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
  • Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Rehabilitation
  • Behindertenwerkstätten, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe
  • Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein.

Für diese Verbrauchergruppe gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der Referenzpreis von 12 ct/kWh (brutto).

Wie hoch ist die Entlastung für Kunden mit einem Verbrauch größerr 1,5 Mio. kWh pro Jahr?

Großkunden mit einem Erdgasverbrauch von mehr als 1,5 GWh, die nicht zur Kundengruppe 1 gehören (größtenteils Industriekunden), und zugelassene Krankenhäuser (unabhängig von Ihrem Verbrauch) haben Anspruch auf die Erdgaspreisbremse.

Für diese Verbrauchergruppe gilt für 70 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der Referenzpreis von 7 ct/kWh (netto).

Ab wann und wie lange gilt die Erdgaspreisbremse?

ür Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen gilt die Erdgaspreisbremse ab März 2023. Im März 2023 erfolgt automatisch eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023. Das heißt, im März wird Ihnen der dreifache Entlastungsbetrag (für die Monate Januar, Februar und März) gutgeschrieben. Die Erdgaspreisbremse gilt vorausssichtlich bis Dezember 2023.

Wie wird die Preisbremse genau berechnet?

Ihr monatlicher Abschlag beträgt im Normalfall ein Zwölftel Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Erdgaspreisbremse wird Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt.

Haushalts- und Gewerbekunden zahlen für 80 Prozent des monatlichen Erdgasverbrauchs 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Großkunden mit mehr als 1,5 GWh Jahresverbrauch erhalten auf eine Menge in Höhe von 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs des Jahres 2021 (Entlastungskontingent) einen Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer.

Für alle Kunden gilt: Jede weitere Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Wer stellt die finanziellen Mittel für die Erdgaspreisbremse und Soforthilfe bereit?

Die finanziellen Mittel kommen von Bund und Ländern. Sie stellen die notwendigen finanziellen Mittel für die Soforthilfe bereit.

Lohnt es sich, weiterhin Energie sparen?

Ja – Energiesparen ist weiterhin das Wichtigste, jede eingesparte Kilowattstunde ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei. Gleichzeitig können nur durch eine geringere Nachfrage die Preise wieder auf ein normales Maß sinken. Und beachten Sie bitte auch, dass die angekündigte Erdgaspreisbremse für Haushaltskunden, kleine und mittlere Gewerbe nur 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauches deckeln wird. Bei Großverbrauchern, die mehr als 1,5 GWh Erdgas im Jahr verbrauchen, und zugelassenen Krankenhäusern sind es 70 Prozent. Alles darüber hinaus müssen Sie zum vertraglich vereinbarten Preis bezahlen. Das bedeutet: Je weniger Erdgas Sie verbrauchen, desto mehr profitieren Sie von den durch die Preisbremse reduzierten Energiepreisen.

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