Kräfte bündeln: Partnerschaft mit Westfalen Weser wird angestrebt

  • Gemeinsamer Handel und Vertrieb von Erneuerbarer Energie aus der Region ist das Ziel: (v.l.) Jens Brunke, Jürgen Noch und Andreas Speith von Westfalen Weser gemeinsam mit Thorsten Ortjohann, Andreas Schmitt, Winfried Gödde, Michael Obst und Matthias Rieger von WestfalenWIND.

Perspektivisch wird auch die Zusammenarbeit mit kommunalen Partnern wie Stadtwerken im Bereich der Strombeschaffung und der Stromvermarktung angestrebt. Zu diesem Zweck ist ein Joint Venture geplant, an dem sich beide Partner mit jeweils 50 Prozent beteiligen wollen.

„Wir verstehen uns als Motor der Energiewende in unserer Region. Um sie erfolgreich umsetzen zu können, müssen wir ganzheitliche Energielösungen anbieten. Entsprechend wollen wir uns direkt und gerne gemeinsam mit einem regionalen Partner auch im Handel Erneuerbarer Energien und in der strukturierten Vermarktung an Kunden in der Region engagieren“, erklärt Westfalen Weser Geschäftsführer Jürgen Noch.

Zur geplanten Zusammenarbeit sagt Dr. Andreas Schmitt, Geschäftsführer von WestfalenWIND Strom: „Wir verfügen über große Erfahrung und alle notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen hinsichtlich der Vermarktung und dem Handel mit Erneuerbaren Energien. Westfalen Weser ist in der Region hervorragend vernetzt und hat eine hohe kaufmännische Kompetenz. Diese Synergien wollen wir heben, um die Nutzung grüner Energie in der Region voranzutreiben.“ Das Energieunternehmen WestfalenWIND Strom GmbH aus Paderborn ist eine 100-prozentige Tochter der WestfalenWIND-Gruppe. Als zertifizierter Ökostromanbieter beliefert es seine Kunden ausschließlich mit Strom aus Erneuerbaren Energien wie etwa Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen.

Die Vertragsunterzeichnung erfolgte vorbehaltlich der Zustimmung der 57 kommunalen Gesellschafter von Westfalen Weser. Nächste Schritte sind die Ratsbefassungen und die Entscheidung der Gesellschafterversammlung voraussichtlich im September. Stimmen diese zu und erteilen die zuständigen Behörden eine Freigabe, kann die Zusammenarbeit spätestens im vierten Quartal 2025 starten.

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